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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStreitwertbeschwerde 

Streitwertbeschwerde

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 OA 124/09 vom 03.06.2009

1. Über die Streitwertbeschwerde entscheidet der Senat als Kollegium und nicht der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter der Kammer des Verwaltungsgerichts gemäß § 87 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO und nicht den Einzelrichter gemäß § 6 VwGO erfolgt ist.

2. Vorwegnahme der Hauptsache in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen schulordnungsrechtlichen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG mit der Folge, dass der volle Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen ist.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 353/08 vom 13.10.2008

Die Festsetzung eines Mehrwerts für den Vergleich setzt voraus, dass die Parteien außergerichtlich über mitverglichene Forderungen gestritten haben. Forderungen, die erst im Rahmen der Vergleichsgespräche aufgestellt werden und die Gegenleistung für die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen, erhöhen den Streitwert nicht, auch wenn die Höhe der Gegenleistung im Rahmen der Vergleichsgespräche streitig verhandelt wurde. Der Wert des Vergleichs richtet sich nach den ursprünglichen Forderungen, die durch ihn befriedet wurden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 35/08 vom 28.05.2008

1. Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Reallast (Rentenrecht) bestimmt sich nach § 3 ZPO, wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht.

2. Der Streitwert ist für den Regelfall mit 20 % des Werts der ursprünglich gesicherten Forderung anzusetzen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 OA 75/08 vom 26.05.2008

Streitwertangaben von Beteiligten, mit denen die Reduzierung eines vorläufig festgesetzten Streiwerts verfolgt wird, sind besonders kritisch zu bewerten, wenn sie erst in Kenntnis des Unterliegens gemacht werden und offenbar von dem Bestreben geleitet sind, die Kosten für das verlorene Verfahren möglichst niedrig zu halten.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 E 284/08 vom 12.02.2008

1. Der Einzelrichter des Beschwerdegerichts entscheidet über eine Streitwertbeschwerde auch dann, wenn die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter gemäß § 87a VwGO erfolgt ist.

2. Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG ist unstatthaft.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 OA 185/07 vom 04.02.2008

In Verfahren über Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwerts besteht kein Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 OA 89/07 vom 26.11.2007

Will ein Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes zur Verbesserung seiner Rentenanwartschaft höhere als die vom Versorgungswerk für zulässig erachteten Beiträge zahlen, so bestimmt sich der Streitwert nach der durch die höhere Beitragszahlung erfolgenden Steigerung der Rentenanwartschaft

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 279/07 vom 22.10.2007

Sind einzelne Zeugnisinhalte nicht streitgegenständlich, rechtfertigt die im Zusammenhang mit einem Beendigungsvergleich protokollierte Pflicht, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, keinen Mehrwert. Die Formulierung stellt lediglich eine Rechtsfolgenbeschreibung dar. Ein Titulierungsinteresse rechtfertigt einen Mehrwert bei dieser Formulierung ebenfalls nicht, da keine vollstreckbaren Zeugnisinhalte vereinbart wurden.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 E 191/07 vom 05.10.2007

Die Unzulässigkeit der Streitwertbeschwerde hindert das Rechtsmittelgericht nicht, den Streitwert gem. § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen zu ändern.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 268/07 vom 12.09.2007

Regeln die Parteien eines Abmahnprozesses die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vergleichswege, ist hierfür ein Streitwert gemäß § 42 GKG festzusetzen. Der Vergleich beseitigt die Ungewissheit darüber, ob und wann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber einseitig beendet werden kann. Zudem ist jedenfalls der Gebührentatbestand der Nummer 1000 Abs. 2 des Gebührenverzeichnisses zu § 13 RVG erfüllt.

LAG-KOELN – Beschluss, 10 Ta 224/07 vom 07.09.2007

Erfolglose Streitwertbeschwerden in Beschlussverfahren sind gebührenpflichtig (KV 8614 Anl. 1 GKG).

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1320/07 vom 04.07.2007

1. Wird nach einem Ruhen des Verfahrens der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, so beginnt (erst) ab diesem Zeitpunkt die sechsmonatige Frist des § 25 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 GKG a. F. für die Einlegung einer Streitwertbeschwerde.

2. Für die Klage einer Gemeinde gegen die Abstufung einer Kreisstraße ist der Streitwert auf den 3 1/2-fachen Jahreswert des - auf Grund der Straßenbaulast voraussichtlich zu erbringenden - Erhaltungs- und Unterhaltungsaufwands festzusetzen (vgl. Nr. 43.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Fassung 2004).

SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 10/07 (2) vom 21.06.2007

Macht der Arbeitnehmer in einem Bestandsstreit i. S. d. § 42 IV 1 GKG zugleich auch Vergütungsforderungen klageweise geltend, die nach Ablauf des streitigen Beendigungszeitpunktes fällig geworden sind, so sind beide Ansprüche zusammenzurechnen, da es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt. Eine wirtschaftliche Identität der Anträge liegt ebenfalls nicht vor. Der Zweck des § 42 IV 1 GKG fordert nicht, dass eine Zusammenrechnung unterbleibt (=strittig).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 OA 109/07 vom 07.02.2007

Gebührenbefreiung und Ausschluss der Kostenerstattung bei Streitwertbeschwerde.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 E 44/07 vom 02.02.2007

Über die gegen die Höhe des vorläufig festgesetzten Streitwerts gerichtete Beschwerde entscheidet der Senat in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die endgültige Streitwertfeststetzung gemäß § 68 Satz 5 GKG i.V.m. § 66 Abs 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG durch den Einzelrichter (Anschluss an VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 2.6.2006, NVwZ-RR 2005, 583; a. A.: HessVGH, Beschl. v. 19.1.2005, NVwZ-RR 2005, 583; OVG Berlin, Beschl. v. 14.9.2004 - 4 L 22.04).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 C 06.2854 vom 29.01.2007

Als Streitwert ist bei isolierter Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis der unveränderte Auffangstreitwert festzusetzen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 E 11489/06.OVG vom 24.01.2007

1. Eine sog. Passverfügung zur Durchsetzung der einem rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber obliegenden Ausreiseverpflichtung findet ihre Rechtsgrundlage in § 15 AsylVfG. Bei einem sich anschließenden Rechtsstreit handelt es sich um ein Asylstreitverfahren im Sinne des §§ 11, 74 ff. und 80 AsylVfG.

2. Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 15 AsylVfG ist eine Rechtsstreitigkeit auch dann eine asylverfahrensrechtliche, wenn die Passverfügung - ob zu Recht der Unrecht - tatsächlich hierauf gestützt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 155.90 - NVwZ 1993, 276).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 117/06 vom 17.08.2006

Zur Streitwertfestsetzung bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach § 8 III Nr. 1 UWG.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 OA 1043/06 vom 26.07.2006

Kein Vertretungszwang bei der Streitwertbeschwerde.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 195/06 vom 21.06.2006

Verlangt der Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren mit gesondert gestelltem Gegenantrag die Aufhebung der Maßnahme wegen Fristüberschreitung, kommt dem ein gesonderter Streitwert zu, der mit der Hälfte des Regelwerts bemessen werden kann. Ob die Stellung des Antrags erforderlich war, weil zu erwarten war, dass die Arbeitgeberin sich im Falle ihres Unterliegens nicht an das Gesetz halten würde, kann nicht im Gegenstandswertfestsetzungsverfahren beurteilt werden.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 221/06 vom 12.06.2006

Die Gegenstandwertfestsetzung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten kann nicht schematisch nach der Betriebs- bzw. Betriebsratsgröße festgesetzt werden. Vielmehr ist die Bedeutung und der Umfang der einzelnen Streitigkeit angemessen bei Ausübung des Ermessens zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Streitfrage nicht oder nicht mehr die gesamte Belegschaft betrifft.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1148/06 vom 02.06.2006

Über die Streitwertbeschwerde entscheidet beim Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof der Berichterstatter als Einzelrichter auch dann, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO erfolgte.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 OA 404/05 vom 06.02.2006

Streitwert bei einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren von Nachbarn gegen Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 447/05 vom 11.01.2006

Ist außergerichtlich von einer Partei die Anfechtung des Arbeitsvertrages und die Forderung auf Rückzahlung sämtlicher bezogener Vergütungen geltend gemacht worden und einigen sich die Parteien darauf, dass die Anfechtung nicht ausgeübt und die Rückzahlung nicht verlangt werden darf, so ist der Streitwert nicht gem. § 42 Abs. 4 oder 5 GKG beschränkt.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 9 C 05.81 vom 18.11.2005

Bei einer vor dem 1. Juli 2004 erhobenen Klage ist auf eine Streitwertbeschwerde das Gerichtskostengesetz in der bisher geltenden Fassung anzuwenden (§ 72 Nr. 1 Halbs. 1 GKG n. F.). Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde erst nach dem 1. Juli 2004 eingelegt worden ist. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG n. F. gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz (wie BayVGH vom 7.10.2005 - 1 C 05.151; a. A. OLG Koblenz vom 28.2.2005 MDR 2005, 825 = FamRZ 2005, 1768).

OLG-CELLE – Beschluss, 3 W 142/05 vom 17.11.2005

1. Setzt das Landgericht als Berufungsgericht für den Berufungsrechtszug den Streitwert fest, findet hiergegen die Beschwerde statt. Zuständig für die Beschwerdeentscheidung ist das Oberlandesgericht.

2. Eine Beschwer ist auch bei zuvor erklärtem Einverständnis mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung zu bejahen (im Anschluss an OLG Celle, 16 W 46/05, NdsRpfl 2005, 324).

OLG-CELLE – Beschluss, 11 W 87/05 vom 15.11.2005

Eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht gegen Wertfestsetzungen des Landgerichts als Berufungsgericht ist unzulässig.

Das nächsthöhere Gericht als Beschwerdegericht i.S. des § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG ist - nur im Fall der Rechtsmittelzulassung - der Bundesgerichtshof.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 8 C 05.475 vom 03.05.2005

Wendet sich ein Privater gegen den Verlauf einer öffentlichen Straße auf seinem Grundstück, so ergibt sich die Bedeutung der Sache für ihn regelmäßig aus dem Wert der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 49/05 vom 16.02.2005

Der Annex eines Kündigungsschutzantrags mit dem Wortlaut "sondern ungekündigt und zu unveränderten Bedingungen fortbesteht" hat insbesondere dann keinen eigenen Streitwert, wenn er ohne Begründung bleibt. In diesem Fall umschreibt er nur die Rechtsfolgen, die nach Obsiegen im Verfahren eintreten sollen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Streitwertbegrenzung aus § 42 Abs. 4 GKG in Kündigungsschutzverfahren eine effektive Kostendeckelung bezweckt.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 26 C 04.939 vom 30.09.2004

Klagt der Bauherr gegen einen Bescheid, durch den auf den Widerspruch Drittbetroffener die ihm erteilte Baugenehmigung aufgehoben wird, so ist der Streitwert nicht in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG a.F. (nunmehr § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG i.d.F. des KostRMoG vom 5.5.2004 BGBl I S. 718) durch den Wert des Interesses der Drittbetroffenen an der Aufhebung der Baugenehmigung begrenzt (a.A. 20. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 18.9.2002 - 20 C 02.1735 BayVBl. 2003, 636).

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