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Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 53.99 vom 13.09.1999

Rechtsgebiete:VwGO, GKG
Schlagworte:Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus, -, Anwendbarkeit des § 17 Abs. 3, Abs. 4 GKG in beamtenrechtlichen Streitigkeiten.
Stichwort:Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus
Leitsatz:Leitsätze:

In beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus bemißt sich der Streitwert nach dem zweifachen Jahresbetrag des Teilstatus.

Soweit nicht eine bezifferte Geldleistung im Streit ist, werden in beamtenrechtlichen Streitigkeiten § 17 Abs. 3 und 4 GKG nicht angewandt.

Beschluß des 2. Senats vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 -

I. VG Düsseldorf vom 24.04.1996 - Az.: VG 10 K 9154/95 -
II. OVG Münster vom 06.05.1999 - Az.: OVG 12 A 2983/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 53.99




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