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Streitwert für ein Beschlussverfahren über die Einholung eines Sachverständigengutachtens

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 14 Ta 265/06 vom 14.08.2006

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Streitwert für ein Beschlussverfahren über die Einholung eines Sachverständigengutachtens
Stichwort:Streitwert für ein Beschlussverfahren über die Einholung eines Sachverständigengutachtens
Leitsatz:1. Ein Beschlussverfahren über die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit.

2. Für die Wertfestsetzung können ausgehend von dem Regelstreitwert gemäß § 23 Abs. 3 RVG in Höhe von 4000 Euro die Bedeutung der damit verbundenen Mitbestimmungsfrage und die voraussichtlichen Kosten eines Sachverständigengutachtens als je nach Einzelfall erhöhende oder reduzierende Umstände in Ansatz gebracht werden.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 Ta 265/06




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