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Streitwert für Altersteilzeitvertrag

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LAG-KOELN – Beschluss, 2 Sa 875/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:GKG, RVG
Schlagworte:Streitwertbeschwerde gegen Wertfestsetzung des LAG im Berufungsverfahren, Streitwert für Altersteilzeitvertrag
Stichwort:Streitwert für Altersteilzeitvertrag
Leitsatz:Der Streitwert für den vom Arbeitnehmer begehrten Abschluss eines Altersteilzeitvertrages richtet sich regelmäßig nach der Dreimonatsvergütung aus § 42 Abs. 4 GKG. Werden mittels Hilfsantrag mehrere Vertragsvarianten angeboten, erhöht dies den Streitwert dann nicht, wenn dem ein einheitliches Angebot des Arbeitnehmers zu Grunde liegt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Sa 875/08




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