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Streitwert einer Freigabe-Klage

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OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 1675/02 vom 01.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sofortiges Anerkenntnis, Streitwert einer Freigabe-Klage
Stichwort:Streitwert einer Freigabe-Klage
Leitsatz:1) Das Anerkenntnis eines Anspruchs, der erst im Laufe des Prozesses fällig wird, kann nicht mehr als "sofortiges" Anerkenntnis gewertet werden, wenn es der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung noch zu einer Erörterung der Sach- und Rechtslage kommen lässt und erst dann, wenn auch noch vor Antragstellung, den Anspruch anerkennt.

2) Der Streitwert einer Klage auf Freigabe eines hinterlegten Betrages richtet sich danach, in welcher Höhe (einschließlich Nebenforderungen) der Beklagte dem Kläger die Herausgabe streitig macht.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 1675/02




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