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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStreitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der Arbeitszeit gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG 

Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der Arbeitszeit gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG

Entscheidungen der Gerichte

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 9 Ta 127/03 vom 12.09.2003

1. Der Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung des Teilzeitbegehrens gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG ist in analoger Anwendung des § 12 Abs. 7 Satz 2 und Satz 1 ArbGG zu ermitteln. Wegen der vergleichbaren Interessenlage können Parallelen zur sog. Änderungsschutzklage gezogen werden.

2. Ein prozentualer Abschlag kann bei einer sog. Leistungs- und Befriedigungsverfügung unterbleiben.

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