JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der Arbeitszeit gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG
| Rechtsgebiete: | BRAGO, GKG, ArbGG, TzBfG |
| Schlagworte: | Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der Arbeitszeit gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG |
| Stichwort: | Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der Arbeitszeit gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG |
| Leitsatz: | 1. Der Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung des Teilzeitbegehrens gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG ist in analoger Anwendung des § 12 Abs. 7 Satz 2 und Satz 1 ArbGG zu ermitteln. Wegen der vergleichbaren Interessenlage können Parallelen zur sog. Änderungsschutzklage gezogen werden. 2. Ein prozentualer Abschlag kann bei einer sog. Leistungs- und Befriedigungsverfügung unterbleiben. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 Ta 127/03 | |
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