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Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 20 WF 141/06 vom 13.11.2006

Rechtsgebiete:GKG, RVG
Schlagworte:Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich
Stichwort:Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich
Leitsatz:Eine Erhöhung des Streitwertes für die Ehesache kommt in Betracht, wenn ausländisches Recht anzuwenden war und dies einen besonderen Aufwand erforderte.

Für den Versorgungsausgleich ist ein Streitwert schon dann festzusetzen, wenn bezüglich dieser Folgesache ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde; hierfür reicht allerdings die Nachfrage bei den Parteien nach bestehenden Versorgungsanrechten noch nicht aus.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 20 WF 141/06




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