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Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 124/02 vom 23.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
Stichwort:Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
Leitsatz:Der Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail an einen Journalisten kann 15.000,00 DM betragen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 124/02



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 106/02 vom 23.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
Stichwort:Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
Leitsatz:Der Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail an einen Journalisten kann 15.000,00 DM betragen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 106/02


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