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Streitwert bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Klagebegehren bei Grundinanspruchnahme

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 8 C 03.53 vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Klagebegehren bei Grundinanspruchnahme
Stichwort:Streitwert bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Klagebegehren bei Grundinanspruchnahme
Leitsatz:Bei Anfechtungsklagen betroffener Grundstückseigentümer gegen straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse beträgt der Streitwert regelmäßig ein Drittel des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Grundstücke, soweit keine sonstigen Beeinträchtigungen zusätzlich zu berücksichtigen sind.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 8 C 03.53




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