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Streitwert bei negativer Feststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Beschluss, 9 Ta 43/07 vom 16.02.2007

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Streitwert bei negativer Feststellungsklage
Stichwort:Streitwert bei negativer Feststellungsklage
Leitsatz:Auch bei einer negativen Feststellungsklage bemisst sich der Streitwert nach dem Interesse des Klägers an der Feststellung. Bestimmend ist die Berühmung des Beklagten, weil das Nichtbestehen des Anspruches in Höhe der Berühmung festgestellt werden soll; ein Abschlag ist nicht vorzunehmen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 9 Ta 43/07




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