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Streitwert bei Kündigungsschutzklage mit allgemeinem Feststellungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 6 Ta 85/03 vom 01.07.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BRAGO, GKG
Schlagworte:Streitwert bei Kündigungsschutzklage mit allgemeinem Feststellungsantrag
Stichwort:Streitwert bei Kündigungsschutzklage mit allgemeinem Feststellungsantrag
Leitsatz:Werden punktueller Kündigungsschutzantrag und allgemeiner Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses in einer Klage anhängig gemacht, erhöht dies den auf drei Monatsgehälter begrenzten Streitwert des § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG nicht.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 85/03




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