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Streitwert bei Klage auf Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 53/09 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:TV ATZ NRW
Schlagworte:Streitwert bei Klage auf Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung
Stichwort:Streitwert bei Klage auf Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung
Leitsatz:1. Der Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeit-Vereinbarung orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse der klagenden Partei an der Begründung des Altersteilzeitverhältnisses und beträgt regelmäßig nach den Grundsätzen der Bewertung einer Änderungsschutzklage mit Vorbehalt zwei Monatsentgelte.

2. Zielt eine Altersteilzeit-Vereinbarung nicht nur auf die Änderung der Arbeitszeit- und die Vergütungsbedingungen, sondern zugleich auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Streitwert dem einer Bestandsschutzklage (3 Monatsentgelte) entsprechen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 53/09




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