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Streitwert bei Ansprüchen aus Annahmeverzug

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BREMEN – Beschluss, 3 Ta 39/05 vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:GKG, ArbGG
Schlagworte:Streitwert bei Ansprüchen aus Annahmeverzug, die mit einer Kündigungsschutzklage zusammen geltend gemacht wurden
Stichwort:Streitwert bei Ansprüchen aus Annahmeverzug
Leitsatz:§ 42 Abs. 5 Satz 1 2. Hs GKG n. F. bezieht sich nicht auf Annahmeverzugsansprüche, die vor der mit einer Kündigungsschutzklage angegriffenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind.

Die Streitwerte für den Kündigungsschutzantrag und den Annahmeverzugsantrag sind zu addieren.
Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 Ta 39/05




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