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Streitigkeiten gegen Entscheidung der Vergabeklammern

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 1 SF 1/08 R vom 22.04.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, GVG, GG, SGB X, GWB, EWGRL 665/89, EGRL 66/2007, EG
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - ausschließliche Zuständigkeit - ordentliche Gerichtsbarkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Streitigkeiten gegen Entscheidung der Vergabeklammern - Verwaltungsaktqualität - Verbotsverfügung bzgl Abschluss von Arzneimittel - Rabattverträgen - gerichtliche Überprüfung -Primärrechtsschutz - Behördenprinzip - Rechtsträgerprinzip -Verfassungsrecht - Europarecht
Stichwort:Streitigkeiten gegen Entscheidung der Vergabeklammern
Leitsatz:1. Bei Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes oder der Länder wegen Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a SGB V ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet und der Primärrechtsschutz gewährleistet.

2. Weder das Grundgesetz noch das Recht der Europäischen Gemeinschaften verlangen, dass ausschließlich Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Entscheidungen der Vergabekammern überprüfen.

3. Bei den Entscheidungen der Vergabekammern handelt es sich um Verwaltungakte einer Behörde, nicht dagegen um Rechtsprechung durch Gerichte.
Volltext: BSG - Beschluss, B 1 SF 1/08 R




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