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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStreithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich 

Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich

Entscheidungen der Gerichte

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 3038/02 vom 19.11.2002

I. Vereinbaren die Parteien in einem ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossenen Prozeßvergleich Kostenaufhebung, so sind auf Antrag des Streithelfers die Kosten seiner Nebenintervention zu Hälfte dem Gegner der unterstützten Partei aufzuerlegen; die andere Hälfte trägt der Streithelfer selbst.

II. Über diesen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers können die Parteien nicht zu seinen Ungunsten verfügen, - auch nicht dadurch, daß sie im Prozeßvergleich eine Erstattung der Nebeninterventions-Kosten ausdrücklich ausschließen.

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