( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStreithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich 

Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 3038/02 vom 19.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich
Stichwort:Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich
Leitsatz:I. Vereinbaren die Parteien in einem ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossenen Prozeßvergleich Kostenaufhebung, so sind auf Antrag des Streithelfers die Kosten seiner Nebenintervention zu Hälfte dem Gegner der unterstützten Partei aufzuerlegen; die andere Hälfte trägt der Streithelfer selbst.

II. Über diesen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers können die Parteien nicht zu seinen Ungunsten verfügen, - auch nicht dadurch, daß sie im Prozeßvergleich eine Erstattung der Nebeninterventions-Kosten ausdrücklich ausschließen.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 3038/02




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/streithilfkosten-bei-kostenaufhebung-im-prozessvergleich

"Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN