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Streitgegenstand und Klagebefugnis bei isolierter Anfechtung des festgestellten Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 83/06 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung - angemessene Einlagerendite - veränderte Gewinnprognose - Streitgegenstand und Klagebefugnis bei isolierter Anfechtung des festgestellten Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft
Stichwort:Streitgegenstand und Klagebefugnis bei isolierter Anfechtung des festgestellten Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft
Leitsatz:Ist ein Angehöriger als typisch stiller Gesellschafter an einer Familienpersonengesellschaft beteiligt, so muss eine zunächst angemessene Rendite bei Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse (hier: nicht erwarteter Gewinnsprung) nach dem Maßstab des Fremdvergleichs korrigiert werden. Auch hierbei ist dem Charakter der stillen Beteiligung als einer risikobehafteten Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Handelsgewerbes Rechnung zu tragen und die (angemessene) Einlagerendite in einen angemessenen und der veränderten Gewinnerwartung angepassten (geringeren) Gewinnanteilssatz umzuformen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 83/06




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