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Streikteilnahme während Freizeit

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BAG – Urteil, 1 AZR 133/04 vom 26.07.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Streikteilnahme während Freizeit
Stichwort:Streikteilnahme während Freizeit
Leitsatz:Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungsteilnahme. Dementsprechend verringert sich der Lohnanspruch nicht.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 133/04




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