JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Straßenverzeichnis
| Rechtsgebiete: | BauGB, LSA-KAG, AO, DDR-StrVO, LSA-StrG, BGB |
| Schlagworte: | Erschließungsanlage, selbständige, Verjährung, Widmung, Bebauungsplan, Verkehrsübergabe, Wirksamkeit, Verwaltungsakt, Normenkontrolle, Verkehrsfläche, Festsetzung, Straße, öffentliche, Straßengruppe, Klassifizierung, Einstufung, Einstufung, konkludente, Bestandsverzeichnis, Straßenverzeichnis, Verwirkung, Treu und Glauben, Erforderlichkeit |
| Stichwort: | Straßenverzeichnis |
| Leitsatz: | 1. Eine im Außenbereich gelegenen Straßenstrecke ist nicht zum Anbau bestimmt. 2. Bei Erschließungsbeiträgen beginnt die Verjährungsfrist frühestens mit der Widmung der An-baustraße zum öffentlichen Verkehr. 3. Eine nicht vorhandene Straße war nicht nach DDR-Recht gewidmet. 4. Die Widmung wird durch einen Bebauungsplan nicht bewirkt, welcher die Klassifizierung der Straße nicht vornimmt. 5. Die Eintragung in ein Verzeichnis von Straßen für die Straßenreinigung kann keine straßenrechtliche Widmung bewirken. 6. Durch den Begriff der Erforderlichkeit wird eine äußerste Grenze markiert, welche die Gemeinde nicht überschreiten darf. Sie wird überschritten, wenn die Kosten grob unangemessen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind. 7. Der Beitragsanspruch kann nur verwirkt sein, wenn er über eine lange Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist, die Gemeinde zum Ausdruck gebracht hat, dass der Beitragspflichtige den Beitrag nicht mehr schuldet oder dass er mit einer Heranziehung nicht mehr rechnen muss; notwendig ist ferner, dass sich der Beitragspflichtige auf diese Lage verlassen hat und dass er sich deshalb auf die Nicht-Erhebung des Beitrags eingerichtet hat. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 491/02 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, BbgStrG, BbgStrVerzV |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Bundesstraße, Unterbrechung einer Zufahrt, Ersatzzufahrt, Änderung einer Zufahrt, Nutzungsänderung, Bestandsschutz, betriebs-öffentliche Straßen, Widmungsfiktion, Straßenverzeichnis |
| Stichwort: | Straßenverzeichnis |
| Leitsatz: | 1. Zufahrten, die an der freien Strecke der Bundesstraßen im Beitrittsgebiet bereits vorhanden waren, genießen mangels einer anders lautenden Übergangsvorschrift auch ohne eine Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz, solange sie nicht i.S.v. § 8 a Abs. 1 FStrG geändert werden. 2. Eine endgültige Betriebseinstellung ist nicht geeignet, den Bestandsschutz für eine vorhandene Zufahrt zu beenden, wenn der Verkehr nur kurzzeitig zum Erliegen kommt und ohne quantitative oder qualitative Veränderung des Verkehrsgeschehens (vgl. § 8 a Abs. 1 Satz 2 FStrG) eine Anschlussnutzung nachfolgt. 3. Die Wahl des Ausbaustandards einer Ersatzzufahrt ist eine der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegende Rechtsfrage, die sich danach beantwortet, was "einen angemessenen Ersatz" i.S.v. § 8 a Abs. 4 Satz 1 FStrG darstellt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 3.02 | |
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