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Straßenverkehrsbehörde

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 149/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:BauGB, StVO, VwGO
Schlagworte:Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Bebauungsplan, Drittschutz, Einvernehmen, Gemeinde, Kennzeichnung, maßgeblicher Zeitpunkt, Planvollziehungsanspruch, städteplanerische Entscheidung, Straßenanlieger, Straßenverkehrsbehörde, verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Verkehrskonzept, Verkehrszeichen
Stichwort:Straßenverkehrsbehörde
Leitsatz:1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die von der Straßenverkehrsbehörde die Kennzeichnung eines im Bebauungsplan festgesetzten verkehrsberuhigten Bereichs nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO beanspruchen.

2. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörden lediglich zu Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen in den nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO gekennzeichneten Bereichen, nicht jedoch zu deren Einrichtung. Diese bleibt einer städteplanerischen Entscheidung der Gemeinde vorbehalten.

3. Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB dient der Wohnumfeldverbesserung und damit vorwiegend städtebaulichen Zielen. Insofern kommt ihr grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten von Straßenanliegern zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 149/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2025/01 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:LVwVG, PolG, StVO
Schlagworte:Abschleppmaßnahme, Abschleppkosten, Verkehrszeichen, Haltverbot, Vollstreckung, Zuständigkeit, Vollstreckungshilfe, Straßenverkehrsbehörde, Polizeivollzugsdienst
Stichwort:Straßenverkehrsbehörde
Leitsatz:Das durch das Zeichen 283 - Haltverbot - (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) begründete Wegfahrgebot kann im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden, indem das Abschleppen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs angeordnet wird. Zuständig hierfür ist grundsätzlich die für die Anordnung des Anbringens von Verkehrszeichen zuständige untere Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 4 Abs. 1 LVwVG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2025/01

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1121/00 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:GG, StrG, StVO, VwGO
Schlagworte:Anspruch auf Einschreiten, Straßenverkehrsbehörde, Haltverbot, Zufahrt, Anlieger, Anliegerrecht, Individualinteresse
Stichwort:Straßenverkehrsbehörde
Leitsatz:1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die zum Schutz einer von parkenden oder haltenden Fahrzeugen unbehinderten Zufahrt zu ihrem Anwesen durch die Straße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und zum Schutz einer unbehinderten Benutzung ihrer Grundstücksein- und ausfahrt die Anordnung eines Haltverbots in der Straße begehren.

2. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO gewährt dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektiv-öffentliches Recht auf ein verkehrsregelndes Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde, wenn öffentlich-rechtlich geschützte Individualinteressen durch Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, verletzt werden.

3. Dieses Recht besteht nicht, wenn eine in den örtlichen Verhältnissen begründete konkrete Beeinträchtigung des geschützten Individualinteresses, die das im Straßenverkehr allgemein bestehende Gefahren- und Belästigungsrisiko erheblich übersteigt, nicht vorliegt.

4. Zur Frage, inwieweit das Interesse eines Straßenanliegers an einer unbehinderten Zufahrt zu seinem Grundstück öffentlich-rechtlich geschützt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1121/00


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