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Straßenreinigungsverordnung

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 399/05 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:GG, NStrG
Schlagworte:Laubfall, Straßenreinigungspflicht, Straßenreinigungssatzung, Straßenreinigungsverordnung, Teilunwirksamkeit, Übertragung, Zumutbarkeit
Stichwort:Straßenreinigungsverordnung
Leitsatz:1. Die Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger ist rechtswidrig, wenn die Erfüllung der Pflichten wegen der Verkehrsverhältnisse oder aus anderen Gründen mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden und deshalb den Anliegern nicht zuzumuten ist.

2. In einer Straße, in der wegen des umfangreichen Baumbestandes mit erheblichem Laubfall zu rechnen ist, kann die Übertragung der Pflicht zur Fahrbahnreinigung während der Hauptzeit des Laubfalls die Zumutbarkeitsgrenze nach den Umständen des Einzelfalls überschreiten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 399/05




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