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Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 45/05 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:SächsStrG, SächsGemO
Schlagworte:geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang
Stichwort:Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang
Leitsatz:Ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ist nicht erschlossen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, da der Straßenreinigung kein Vorteil bei der Bewirtschaftungsmöglichkeit der Fläche gegenübersteht.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 45/05




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