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Straßenreinigung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 L 806/08 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:LSA-StrG
Schlagworte:Randstreifen, Straßenreinigung
Stichwort:Straßenreinigung
Leitsatz:Die Verpflichtung zur Mahd des Randstreifens ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 50 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA umfasst.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 806/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 205/07 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:NStrG, Straßenreinigungssatzung, VwGO
Schlagworte:Anliegergrundstück, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Straßenreinigungsgebühren, Verschmutzung, Zugangsmöglichkeit
Stichwort:Straßenreinigung
Leitsatz:An der für die Bejahung der Straßenreinigungsgebührenpflicht erforderlichen objektiven Beziehung des Anliegergrundstücks zur reinigenden Straße fehlt es nur, wenn ein Zugang vom Grundstück zur Straße tatsächlich nicht vorhanden und rechtlich nicht möglich ist und wenn eine mehr als nur völlig unerhebliche Straßenverschmutzung durch das Grundstück ausgeschlossen erscheint (ständige Rspr. des Senats, Beschluss vom 19.2.1997 - 9 L 632/96 - ; Urteil vom 26.4.1995 - 9 L 855/93 -).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 205/07

HESSISCHER-VGH – Urteil, 2 UE 203/07 vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:GG, HStrG
Schlagworte:Befreiung, Eckgrundstück, Einseitiger Gehweg, Kopfgrundstück, Straßenreinigung, Straßenreinigungseinheit, Winterdienst, Zumutbarkeit
Stichwort:Straßenreinigung
Leitsatz:1) Die Regelung einer kommunalen Straßenreinigungssatzung, wonach bei durch mehrere Straßen erschlossenen, aus Kopf- und Hinterliegergrundstücken gebildeten Straßenreinigungseinheiten die Verpflichtung zur Reinigung nur für eine Straße gilt, ist auf Eckgrundstücke nur insoweit anwendbar, als diese der einer bestimmten Straße zugeordneten Straßenreinigungseinheit angehören.

2) Im Übrigen, soweit nämlich ein Eckgrundstück nicht als Kopfgrundstück einer Straßenreinigungseinheit mehrfach erschlossen wird, bleibt der Eigentümer nach Maßgabe der allgemeinen Satzungsbestimmungen zur Reinigung der weiteren Erschließungsstraße verpflichtet.

3) Eigentümer "isolierter" Eckgrundstücke, die nicht Bestandteil einer Straßenreinigungseinheit sind, werden deshalb nicht dadurch unter Verstoß gegen den durch Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf Gleichbehandlung rechtswidrig benachteiligt, dass sie satzungsgemäß hinsichtlich aller ihr Grundstück erschließenden Straßen im Umfang des jeweiligen Angrenzens zur Reinigung (einschließlich Winterdienst) verpflichtet sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 UE 203/07

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 319/07 vom 26.05.2008

Rechtsgebiete:GG, SächsStrG
Schlagworte:Straßenreinigung, Übertragung, Gleichheitssatz, Rechtswidrigkeit, Befugnis zur Rüge
Stichwort:Straßenreinigung
Leitsatz:Überträgt eine Gemeinde durch Satzung die Verpflichtung zur Straßenreinigung unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz den Eigentümern oder Besitzern einzelner erschlossener Straßen oder kleinerer Gebiete, führt dies regelmäßig nicht dazu, dass andere Eigentümer, denen die Verpflichtung zur Reinigung der Straßen nicht auferlegt ist, Gebührenbescheide angreifen können.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 319/07


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