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Straßenrecht

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 319/09 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, SächsStrG, SächsPolG
Schlagworte:Schranke auf Privatstraße, Beseitigung, Bebauungsplan, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenrecht
Stichwort:Straßenrecht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 319/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 224/07 vom 08.06.2007

Rechtsgebiete:GG, NStrG
Schlagworte:Erlaubnis, Informationsstand, Partei, politische, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßenrecht
Stichwort:Straßenrecht
Leitsatz:Zur Interessenabwägung im Rahmen der Ermessensausübung bei der Bescheidung des Antrags einer politischen Partei, ihr eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Informationsstandes zu erteilen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 224/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10418/06.OVG vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsbedeutung, Verkehrsfunktion, Vorausleistung, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbild, Straßenbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Sackgasse, unselbständige Verkehrsanlage, selbständige Verkehrsanlage, selbständige Straße, unselbständige Straße, einheitliche Verkehrsanlage, Vorausleistung, Fußgänger, Fußgängerzone, Fußgängerverkehr, Fahrzeugverkehr, verkehrsberuhigter Bereich, Straßenrecht, Widmung, Umwidmung, Gemeindeanteil, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Durchgangsstraße
Stichwort:Straßenrecht
Leitsatz:Eine Durchgangsstraße und eine in sie einmündende Sackgasse, welche nach den auf das Ausbaubeitragsrecht regelmäßig übertragbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Grundsätzen eine unselbständige Verkehrsanlage ist, bilden ohne Rücksicht darauf eine einheitliche Verkehrsanlage, dass beide eine für die Bemessung des Gemeindeanteils erheblich unterschiedliche Verkehrsbedeutung aufweisen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10418/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10310/03.OVG vom 10.06.2003

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, RUO
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Straßenrecht, Straße, Weg, Wegeparzelle, Wegerecht, preußisches Wegerecht, öffentliche Straße, öffentlicher Verkehr, öffentliche Verkehrsanlage, Umlegung, Umlegungsplan, Umlegungsbehörde, Flurbereinigung, Flurbereinigungsverfahren, Widmung, konkludente Widmung, Wegepolizei, Wegepolizeibehörde, Straßenbaulast, Straßenbaulastträger, Straßenunterhaltung, Straßenunterhaltungspflicht, Straßenunterhaltungspflichtiger, Unterhaltung, Unterhaltungspflicht, Unterhaltungspflichtiger, Gemeindestraße, öffentliche Gemeindestraße, Klassifizierung, Straßenklassifizierung, klassifizierte Straße,
Stichwort:Straßenrecht
Leitsatz:Vor dem In-Kraft-Treten des Flurbereinigungsgesetzes konnten im Rahmen eines Verfahrens nach der Reichsumlegungsordnung Wege für den öffentlichen Verkehr ausgewiesen und damit gewidmet werden (im Anschluss an Urteil des 1. Senats vom 18. Juni 1970 (AS 11, 386 [388]).

Straßen, die nicht durch die Landesverordnung über die Einstufung von Landes- und Kreisstraßen klassifiziert wurden, gelten gemäß § 54 Satz 2 LStrG als Gemeindestraßen, falls sie vor dem In-Kraft-Treten des Landesstraßengesetzes tatsächlich von einer Gemeinde unterhalten worden sind. Dass die Gemeinde auch die rechtliche Unterhaltungslast getragen hat, ist nicht erforderlich.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10310/03.OVG


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