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| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-StrG |
| Schlagworte: | Betrachtungsweise, natürliche, Gehwege, Gehwegentwässerung, Kreisstraße, Ortsdurchfahrt, Straßenbeleuchtung |
| Stichwort: | Straßenbeleuchtung |
| Leitsatz: | 1. Die Ausschlusswirkung des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die auf der Grundlage der Straßenbaulast durchgeführt worden sind. 2. Die Straßenbeleuchtung ist als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt mit der Folge, dass der Beitragsausschluss des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA diese Teileinrichtung nicht erfassen kann. 3. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Gehwegentwässerung ist wegen der speziellen Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA i. V. m. § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA ausgeschlossen; denn gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde für die Ortsdurchfahrten ausschließlich auf die Gehwege und Parkplätze, während sie im Übrigen - also auch für die Entwässerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrG LSA - dem Land oder den Landkreisen obliegt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 262/07 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-StrG |
| Schlagworte: | Betrachtungsweise, natürliche, Gehwege, Gehwegentwässerung, Kreisstraße, Ortsdurchfahrt, Straßenbeleuchtung |
| Stichwort: | Straßenbeleuchtung |
| Leitsatz: | 1. Die Ausschlusswirkung des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die auf der Grundlage der Straßenbaulast durchgeführt worden sind. 2. Die Straßenbeleuchtung ist als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt mit der Folge, dass der Beitragsausschluss des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA diese Teileinrichtung nicht erfassen kann. 3. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Gehwegentwässerung ist wegen der speziellen Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA i. V. m. § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA ausgeschlossen; denn gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde für die Ortsdurchfahrten ausschließlich auf die Gehwege und Parkplätze, während sie im Übrigen - also auch für die Entwässerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrG LSA - dem Land oder den Landkreisen obliegt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 261/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Erschließungsanlage, Straßenbeleuchtung, Besonderes Vollzugsinteresse |
| Stichwort: | Straßenbeleuchtung |
| Leitsatz: | 1. Weigert sich ein Verpflichteter, das Anbringen einer Haltevorrichtung für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung auf seinem Grundstück dem Grunde oder dem Umfang nach anzuerkennen, ist die Gemeinde befugt, zur Durchsetzung der Duldungspflicht nach § 126 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB einen Verwaltungsakt zu erlassen, durch den die Duldungspflicht in einem bestimmten Umfang angeordnet wird. 2. Ein besonderes Vollzugsinteresse hinsichtlich der Pflicht, das Anbringen einer Beleuchtungsanlage zu dulden, kann sich aus dem öffentlichen Interesse ergeben, den Innenstadtbereich einer Gemeinde städtebaulich aufzuwerten und dessen Attraktivität zu steigern. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2626/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragschuldner, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Aufwand, Verteilung, Aufwandsverteilung, Beurteilungsspielraum, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Stadtanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Fahrbahn, Gehweg, Straßenoberflächenentwässerung, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfrequenz, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr, Teileinrichtung, Kostenspaltung |
| Stichwort: | Straßenbeleuchtung |
| Leitsatz: | Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP). Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11315/06.OVG | |
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