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Straßenbeitrag bei Erneuerung

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 3657/04 vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:Hess KAG
Schlagworte:Abrechnungsgebiet, Abschnitt, Erschließungsanlage, Straßenbeitrag bei Erneuerung, gesonderte Abrechnung von Abschnitten, unselbständige Verzweigungen bei Straßen
Stichwort:Straßenbeitrag bei Erneuerung
Leitsatz:1.) Bei "Zwischenwegen", die die Zufahrt zu Grundstücken im inneren Hintergelände einer ringförmigen Straßenanlage ermöglichen, kann es sich trotz einer Länge von jeweils über 100 m lediglich um unselbständige Verzweigungen des Hauptstraßenzugs der Ringstraße handeln, sofern auf Grund fester Absperrungen auf etwa halber Strecke ein durchgängiges Befahren ausgeschlossen ist und der Weg deshalb von der jeweiligen Seite des Hauptstraßenzugs aus als bloße Zufahrt zu angrenzenden "Innengrundstücken" in Erscheinung tritt.

2.) In die Verteilung des umlagefähigen Aufwands für die Erneuerung der Straßenanlage sind in einem solchen Fall auch die an die Zwischenwege angrenzenden "Innengrundstücke" einzubeziehen, auch wenn an den Wegen selbst keine Erneuerungsarbeiten vorgenommen werden. Eine das Abrechnungsgebiet im Wege der Abschnittsbildung auf die Grundstücke des Hauptstraßenzugs beschränkende gesonderte Abrechnung scheidet in diesem Fall aus.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 3657/04




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