JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Straßenbaulast (gesetzlich und vertraglich)
| Rechtsgebiete: | BayStrWG, StVO, KAG |
| Schlagworte: | Straßenausbaubeitragsrecht, gemeinsamer Geh- und Radweg (unselbständig), Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße, Straßenbaulast (gesetzlich und vertraglich), andersartige Teileinrichtung, ideelle Aufteilung der Kosten (verneint), kein Straßenausbaubeitrag, erstmalige Herstellung eines Gehwegs entlang Staatsstraße, neue selbständige Einrichtung, Bauprogramm |
| Stichwort: | Straßenbaulast (gesetzlich und vertraglich) |
| Leitsatz: | Für unselbständige kombinierte Geh- und Radwege (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 Zeichen 240 StVO) entlang der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße in der Baulast des Freistaats kann die Gemeinde keine Straßenausbaubeiträge erheben, weil diese Sonderwege von Art. 42 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BayStrWG nicht erfasst werden und deshalb insgesamt nicht in gemeindlicher Straßenbaulast stehen. Gemeinden können nicht durch vertragliche Übernahme der Straßenbaulast eines Anderen Beitragspflichten für Straßeneinrichtungen begründen, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht beitragspflichtig sind. Wird ein seit Jahrzehnten bestehender Gehweg an der Ortsdurchfahrt klassifizierter Straßen, die nicht in gemeindlicher Straßenbaulast stehen, aufgrund eines späteren Bauprogramms verlängert, handelt es sich für die Beitragserhebung um eine neue selbständige Einrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 6 BV 03.2517 | |
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