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Strafzumessung

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 1 StR 300/09 vom 04.08.2009

Rechtsgebiete:StGB
Stichwort:Strafzumessung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 300/09



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 200/09 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Strafzumessung, allgemeine Anforderungen, Widerruf von Strafaussetzung
Stichwort:Strafzumessung
Leitsatz:Auch wenn eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Umstände weder erforderlich noch möglich ist, ist ein für den Fall einer Verurteilung möglicherweise zu erwartender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in einer anderen Sache zu erörtern.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 200/09

BGH – Urteil, 1 StR 342/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:StGB, AO, UStG
Stichwort:Strafzumessung
Leitsatz:1. In Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist bei der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden als verschuldete Auswirkung der Tat zu Grunde zu legen, soweit den einzelnen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Gesamtsystems bekannt sind (im Anschluss an BGHSt 47, 343).

2. Werden durch ein komplexes und aufwändiges Täuschungssystem, das die systematische Verschleierung von Sachverhalten über einen längeren Zeitraum bezweckt, in beträchtlichem Umfang Steuern verkürzt, kann sich die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen.
Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 342/08

OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 440/08 vom 15.12.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafzumessung, Unerlässlichkeit, Freiheitsstrafe, kurze
Stichwort:Strafzumessung
Leitsatz:Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht.

Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, Ss 440/08


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