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Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.03 vom 31.08.2004

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK
Schlagworte:Ausweisung eines Asylberechtigten, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Drogendelikt, Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, Rauschgiftdelikt, Gesamtfreiheitsstrafe, Tatmehrheit, Bewährung, Generalprävention, Spezialprävention, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz des Familienlebens, Befristung der Ausweisung, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz
Leitsatz:Der Tatbestand der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.03




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