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Strafhaft

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 11 Sa 429/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ersatzzustellung, Wohnanschrift, Strafhaft, Zurückverweisung, Antrag, Zeitpunkt
Stichwort:Strafhaft
Leitsatz:1. Der Antritt einer mehrjährigen Strafhaft hebt die Wohnungseigenschaft i.S.d. §§ 178 ff. ZPO auf, selbst wenn dem Inhaftierten über Angehörige (z.B. Ehefrau) noch Bindungen zur Wohnung bleiben und äußerlich noch der Anschein einer Wohnung des Inhaftierten fortbesteht.

2. Der Antrag auf Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kann noch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in der Berufungsverhandlung gestellt werden.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 11 Sa 429/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 48/06 vom 01.03.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, Nds. SOG, VwVfG
Schlagworte:Ausländerbehörde, Ausweisung, Örtliche Zuständigkeit, Strafhaft, Verfahrensfehler, Heilung
Stichwort:Strafhaft
Leitsatz:Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde bei Strafhaft
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 48/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.04 vom 06.10.2005

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, Richtlinie 64/221/EWG, Assoziationsrat EWG-Türkei
Schlagworte:Ausweisung, Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern, Vier-Augen-Prinzip, unheilbarer Verfahrensmangel, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, Strafhaft, Jugendstrafe, persönliches Verhalten, Spezialprävention, Generalprävention
Stichwort:Strafhaft
Leitsatz:1. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen ist wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig, wenn die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens - nicht eingehalten werden (im Anschluss an das Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

2. Auch eine längere Strafhaft berührt die Rechte aus Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80 nicht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 -, Cetinkaya, und Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 -, Aydinli).

3. Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Ausweisung ausnahmslos nur aus spezialpräventiven Gründen zu, d.h. zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von dem einzelnen Ausländer persönlich ausgehen, nicht aber - tragend oder auch nur mittragend - zur (generalpräventiven) Abschreckung anderer Ausländer.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 5.04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11017/04.OVG vom 14.01.2005

Rechtsgebiete:ARB 1/80, AuslG
Schlagworte:Ausländerrecht, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, supranationales Aufenthaltsrecht, Assoziationsratsbeschluss 1/80, Familienangehöriger, regulärer Arbeitsmarkt, ordnungsgemäßer Wohnsitz, Nachzugsgenehmigung, Drogenabhängigkeit, Jugendstrafen, BTM-Delikte, Verlust des Aufenthaltsrechts, Ermessensentscheidung, maßgeblicher Zeitpunkt, Strafhaft, Arbeitslosigkeit, Drogenentwöhnungstherapie
Stichwort:Strafhaft
Leitsatz:Zu den einzelnen in Art. 7 S. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 für ein supranationales Aufenthaltsrecht geforderten Voraussetzungen (Familienangehöriger, dem regulären Arbeitsmarkt angehörender türkischer Arbeitnehmer, Nachzugsgenehmigung,ordnungsgemäßer Wohnsitz seit 5 Jahren).

Zum Verlust des supranationalen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 S. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80.

Zur Ausweisung eines über ein supranationales Aufenthaltsrecht auf der Grundlage des Art. 7 S. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 verfügenden mehrfach zu einer Jugendstrafe verurteilten und noch drogenabhängigen türkischen Staatsangehörigen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11017/04.OVG


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