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Strafgesetzbuch

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, 5 StR 263/08 vom 09.07.2009

Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

BGH – Beschluss, 5 AR (VS) 10/09 vom 23.06.2009

Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Vorlegungsverfahren zur Frage des Rechtswegs für die Anfechtung nach Landesrecht zu treffender Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit.

BSG – Urteil, B 2 U 26/07 R vom 17.02.2009

Regulierungsgespräche nach einem Verkehrsunfall stehen nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit, wenn dieser nicht nur geringfügig unterbrochen wurde.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 03.481 vom 30.11.2006

Zum "Dienen" eines Wohnhauses für einen Nebenerwerbsbetrieb, für den bereits ein inzwischen entprivilegiertes Wohnhaus genehmigt wurde.

BGH – Urteil, 3 StR 460/98 vom 07.02.2006

1. Die Erledigung eines Strafverfahrens wird nicht allein deshalb in rechtsstaatswidriger Form verzögert, weil das Revisionsgericht zur Korrektur eines dem Tatrichter unterlaufenen - nicht eklatanten - Rechtsfehlers dessen Urteil aufheben und die Sache zu erneuter - zeitaufwändiger - Verhandlung an die Vorinstanz zurückverweisen muss. Dies ist vielmehr Ausfluss eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems.

2. Wird der Angeklagte des Mordes schuldig gesprochen, so kann von der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe in aller Regel nicht deswegen abgesehen werden, weil die Beendigung des Verfahrens von den Strafverfolgungsorganen in einer Weise verzögert wurde, die beim Ausspruch von zeitiger Freiheitsstrafe oder von Geldstrafe eine Kompensation zugunsten des Angeklagten auf der Rechtsfolgenseite gebieten würde.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 9 ZB 05.31075 vom 03.02.2006

1. Zur Darlegung von Zulassungsgründen in Asylsachen.

2. Zur Erweiterung des Abschiebungsschutzes durch § 60 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Buchst. c AufenthG bei einer von Familienangehörigen ausgehenden Gefahr der Beschneidung weiblicher Personen (Äthiopien).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 04.1561 vom 06.12.2005

Das Einbürgerungshindernis der Verurteilung wegen einer Straftat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG) erfasst auch eine strafgerichtlich wegen Schuldunfähigkeit angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB.

BGH – Urteil, 5 StR 93/04 vom 17.08.2004

Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf zu verantwortender Trunkenheit, spricht dies in der Regel gegen eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht hat. Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung.

BGH – Urteil, 2 StR 486/03 vom 16.07.2004

a) Ein im Zuge der Bahnreform nach § 12 Abs. 1 DBGrG aus dienstlichen Gründen beurlaubter Bundesbahnbeamter, der mit der Deutschen Bahn AG einen privatrechtlichen Anstellungsvertrag abgeschlossen hat und in dieser Funktion tätig wird, ist kein Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) StGB.

b) Eine im Rahmen eines betriebsinternen, dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens mit unlauteren Mitteln erstrebte Förderung von neuen Produkten erfolgt aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Auftragsvergabe schon zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne des § 299 Abs. 2 StGB.

BGH – Beschluss, 4 StR 428/03 vom 22.06.2004

Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.

BFH – Urteil, IV R 50/01 vom 26.02.2004

Rechtsanwälte können die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung in der Regel nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern.

BGH – Urteil, 3 StR 120/03 vom 11.12.2003

1. § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG in der Tatvariante des Verabreichens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge steht zu § 227 Abs. 1 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität.

2. Zur Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung, die durch das einverständliche Verabreichen illegaler Betäubungsmittel bewirkt wird.

BGH – Urteil, 3 StR 435/02 vom 27.03.2003

Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf verschuldeter Trunkenheit, so kommt eine Strafrahmenverschiebung nach § 21, § 49 Abs. 1 StGB in der Regel nicht in Betracht (nicht entscheidungstragend).

BGH – Beschluss, GSSt 2/02 vom 04.02.2003

Wer bei einer Raubtat das Opfer mit einer geladenen Schreckschußwaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt, bedroht, verwendet eine Waffe und erfüllt damit den Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.322 vom 28.01.2003

Das Verbot nach § 7 Abs. 4 JÖSchG, bespielte Bildträger öffentlich in Automaten anzubieten, gilt auch für solche Automaten, die nur mittels einer personenbezogenen Chipkarte und über eine biometrische Zugangssicherung bedient werden können.

BGH – Urteil, 5 StR 281/01 vom 06.11.2002

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Unterlassens von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluß an BGHSt 40, 218 und 45, 270).

BGH – Urteil, 1 StR 150/02 vom 08.10.2002

Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen damit unter den Schutz des § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB.

BGH – Urteil, 1 StR 115/02 vom 21.08.2002

Der Verfall ist, auch bei Anwendung des Bruttoprinzips, keine Strafe, sondern eine Maßnahme eigener Art. Die Abschöpfung des über den Nettogewinn hinaus Erlangten verfolgt primär einen Präventionszweck. Dies gilt auch für die Anordnung des Verfalls gegen den Drittbegünstigten nach § 73 Abs. 3 StGB.

BGH – Beschluss, 3 StR 495/01 vom 31.07.2002

Für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, kommt es nicht darauf an, daß das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.

BGH – Beschluss, 5 StR 16/02 vom 28.05.2002

Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, daß diese später nicht mehr erbracht werden können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen setzt nicht voraus, daß an die Arbeitnehmer tatsächlich Lohn abgeführt wurde.

BGH – Urteil, 4 StR 94/01 vom 21.06.2001

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3

§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist auch erfüllt, wenn nach Einbruch oder Einsteigen in die Wohnräume eines Gebäudes die Wegnahmehandlung selbst aus einem (angrenzenden) Geschäftsraum erfolgt.

BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01 -
LG Bielefeld

BGH – Beschluss, 3 StR 132/01 vom 27.04.2001

StGB i.d.F. des 6. StrRG §§ 73 d, 282 Abs. 1, 263 Abs. 7

Der erweiterte Verfall kann nicht für solche Vermögensgegenstände angeordnet werden, die vor Inkrafttreten der mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz geschaffenen Verweisungsvorschriften des § 282 Abs. 1 StGB und des § 263 Abs. 7 StGB aus Urkundsdelikten oder Betrugstaten erlangt worden sind (Anschluß an BGHSt 41, 278).

BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 132/01 -
LG Itzehoe

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 31/01 vom 17.04.2001

Legt ein alleinfahrender Kraftfahrer das Schaublatt aus dem Fahrerfach 1 mit der Aufzeichnung der Lenkzeit in das Fahrerfach 2, um nicht eingehaltene Ruhezeiten zu verschleiern, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit aber keinen Straftatbestand.

BGH – Urteil, 2 StR 498/00 vom 23.03.2001

StPO §§ 413, 416;
StGB §§ 71, 63

Ergibt sich im Laufe einer Hauptverhandlung die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten, ist das Verfahren einzustellen. Ein Übergang entsprechend § 416 StPO in ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Anordnung einer Maßregel nach § 71 StGB ist nicht zulässig.

BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00 -
LG Köln

BGH – Beschluss, GSSt 1/00 vom 22.03.2001

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 F: 26. Januar 1998

1. Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen. Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich.

2. Der Tatbestand des Bandendiebstahls setzt nicht voraus, daß wenigstens zwei Bandenmitglieder örtlich und zeitlich den Diebstahl zusammen begehen. Es reicht aus, wenn ein Bandenmitglied als Täter und ein anderes Bandenmitglied beim Diebstahl in irgendeiner Weise zusammenwirken. Die Wegnahmehandlung selbst kann auch durch einen bandenfremden Täter ausgeführt werden.

BGH, Beschl. vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 -
LG Münster

BGH – Urteil, 5 StR 454/00 vom 15.03.2001

GG Art. 103 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2,
§ 301; UWG § 12 Abs. 2 aF

1.) Der Geschäftsführer einer GmbH, deren einziger Gesellschafter das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist kein Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

2.) Die Staatsanwaltschaft kann das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen noch bejahen, wenn nach Ablauf der Strafantragsfrist das absolute in ein relatives Antragsdelikt umgewandelt wird (§ 12 Abs. 2, § 22 Abs. 1 UWG aF; § 299 Abs. 1, § 301 Abs. 1 StGB).

BGH, Urt. v. 15. März 2001 - 5 StR 454/00 LG München I -

BGH – Urteil, 1 StR 411/00 vom 05.12.2000

OWiG § 30

Löst eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person die Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG aus, so gelten im Verfahren gegen die juristische Person die für die Tat der natürlichen Person maßgeblichen Vorschriften über die Verjährung.

BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00 -
LG München I

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 117/00 vom 28.11.2000

Keine die Verjährung unterbrechende Beschuldigtenvernehmung im Sinne des § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB liegt vor, wenn ein Beschuldigter während seiner ermittlungsrichterlichen Vernehmung von sich aus ein bis dahin unbekanntes Tatgeschehen schildert

BGH – Urteil, 2 StR 186/00 vom 20.09.2000

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG

Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandenraubes sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Raubes unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Raub von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird (Fortführung von BGH, Urt. vom 9. August 2000 - 3 StR 334/91 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

BGH, Urt. vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 -
LG Frankfurt am Main

BFH – Urteil, II R 25/99 vom 24.05.2000

BUNDESFINANZHOF

Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer ist weiterhin zulässig. Die Anordnung im Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655), wonach das bisherige Vermögensteuerrecht auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten Tatbestände weiter anwendbar ist, ist nicht auf das Steuerfestsetzungsverfahren beschränkt. Bezogen auf diese Tatbestände können Zuwiderhandlungen gegen das bisherige Recht nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden. § 2 Abs. 3 StGB trifft nicht zu.

AO 1977 § 235, § 369 Abs. 2, § 370
BVerfGG § 31 Abs. 2 Satz 2, § 79 Abs. 1
StGB § 2 Abs. 3

Urteil vom 24. Mai 2000 - II R 25/99 -

Vorinstanz: FG Bremen (EFG 1999, 417)

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