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Straffreiheitsgesetz

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BGH – Urteil, 3 StR 114/97 vom 28.11.1997

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Stichwort:Straffreiheitsgesetz
Leitsatz:StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1, § 78 c Abs. 3 Satz 2, § 52 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3, § 60 Nr. 2

1. Die doppelte Verjährungsfrist des § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB ist ohne eine vorherige Beendigung der Tat kein gesetzlich zulässiges Mittel zur zeitlichen Begrenzung einer tatbestandlichen Handlungseinheit.

2. Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).

3. Das vom Bundesverfassungsgericht aus der Verfassung abgeleitete besondere Verfolgungshindernis für ehemalige DDR-Spione steht der Annahme eines Beteiligungsverdachts i.S.d. § 60 Nr. 2 StPO an einer durch Dritte begangene geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 -
OLG Düsseldorf
Volltext: BGH - Urteil, 3 StR 114/97




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