JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Strafe
| Rechtsgebiete: | BtMG, JGG |
| Schlagworte: | Strafe, Jugendstrafe, Schwere, Schuld |
| Stichwort: | Strafe |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ss 313/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, WaffG |
| Schlagworte: | Geldstrafe, Strafe, Strafvorbehalt, Verurteilung, Verwarnung, Vorbehalt, Waffenrecht, Zuverlässigkeit |
| Stichwort: | Strafe |
| Leitsatz: | Eine mit einem Schuldspruch einhergehende Verwarnung unter Vorbehalt der Verurteilung zu einer Geldstrafe (§ 59 StGB) erfüllt nicht den Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) WaffG in der ab 1. April 2003 geltenden Fassung, wonach die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel Personen nicht besitzen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind. Die Rechtslage seit 1. April 2003 unterscheidet sich damit von dem bis dahin geltenden früheren Rechtszustand. § 5 Abs. 2 WaffG a.F. stellte seinerzeit allein darauf ab, ob ein Betroffener wegen bestimmter, im Einzelnen genannter strafrechtlich relevanter Rechtsgutverletzungen rechtskräftig verurteilt wurde. Hierunter fiel nach VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 S 822/96 -, DÖV 1997, 257 = NVwZ-RR 1997, 414) auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gemäß § 59 StGB. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 UE 2455/06 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StVollStrO |
| Schlagworte: | Vollstreckung, Reihenfolge, Maßregelunterbringung, Strafe |
| Stichwort: | Strafe |
| Leitsatz: | 1. Im Falle des Zusammentreffens der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus verschiedenen Erkenntnisverfahren wird die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel gem. § 44 b II StVollstrO von der Vollstreckungsbehörde bestimmt. 2. Ein Abweichen von der Regel des § 44 I StVollstrO - Maßregel vor Strafe - ist dann gerechtfertigt, wenn durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreichbar ist, d. h. die Rehabilitation gefördert wird. 3. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Verurteilte bei Vorwegvollzug der Maßregel und deren voraussichtlichen Dauer vor einer Entlassung in die Freiheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch längere Zeit Freiheitsstrafe (hier: 8 Monate) verbüßen müsste. 4. Eine Fortsetzung des Maßregelvollzugs gem. § 67 d IV 2 StGB kommt bei der Vollstreckung aus verschiedenen Erkenntnisverfahren nicht in Betracht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 9/05 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StVollStrO |
| Schlagworte: | Vollstreckung, Reihenfolge, Maßregelunterbringung, Strafe |
| Stichwort: | Strafe |
| Leitsatz: | 1. Im Falle des Zusammentreffens der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus verschiedenen Erkenntnisverfahren wird die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel gem. § 44 b II StVollstrO von der Vollstreckungsbehörde bestimmt. 2. Ein Abweichen von der Regel des § 44 I StVollstrO - Maßregel vor Strafe - ist dann gerechtfertigt, wenn durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreichbar ist, d. h. die Rehabilitation gefördert wird. 3. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Verurteilte bei Vorwegvollzug der Maßregel und deren voraussichtlichen Dauer vor einer Entlassung in die Freiheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch längere Zeit Freiheitsstrafe (hier: 8 Monate) verbüßen müsste. 4. Eine Fortsetzung des Maßregelvollzugs gem. § 67 d IV 2 StGB kommt bei der Vollstreckung aus verschiedenen Erkenntnisverfahren nicht in Betracht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 43/04 | |
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