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Strafdrohung

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

BGH – Beschluss, 5 StR 578/05 vom 22.05.2006

Für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG reicht es aus, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.

BGH – Urteil, 3 StR 460/98 vom 07.02.2006

1. Die Erledigung eines Strafverfahrens wird nicht allein deshalb in rechtsstaatswidriger Form verzögert, weil das Revisionsgericht zur Korrektur eines dem Tatrichter unterlaufenen - nicht eklatanten - Rechtsfehlers dessen Urteil aufheben und die Sache zu erneuter - zeitaufwändiger - Verhandlung an die Vorinstanz zurückverweisen muss. Dies ist vielmehr Ausfluss eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems.

2. Wird der Angeklagte des Mordes schuldig gesprochen, so kann von der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe in aller Regel nicht deswegen abgesehen werden, weil die Beendigung des Verfahrens von den Strafverfolgungsorganen in einer Weise verzögert wurde, die beim Ausspruch von zeitiger Freiheitsstrafe oder von Geldstrafe eine Kompensation zugunsten des Angeklagten auf der Rechtsfolgenseite gebieten würde.

BGH – Beschluss, GSSt 1/05 vom 26.10.2005

Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf be-stimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt.

BGH – Beschluss, 3 StR 295/05 vom 20.09.2005

Illegal erworbene Drogen können tauglicher Gegenstand eines Eigentumsdeliktes sein.

BGH – Beschluss, 2 StR 122/05 vom 07.06.2005

Bei der Prüfung des milderen Rechts ist die Frage der Verjährung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn ein Gesetz infolge der Umwandlung eines Qualifikationstatbestandes in ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall bei gleichem Strafrahmen den Eintritt der Verjährung zur Folge hat.

BGH – Urteil, 5 StR 93/04 vom 17.08.2004

Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf zu verantwortender Trunkenheit, spricht dies in der Regel gegen eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht hat. Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 540/03 vom 28.01.2004

1. Sieht das Gericht von der Verfolgung einer Straftat nach § 154 Abs. 2 StPO ab, so hindert dies die Ahndung der Handlung als Ordnungswidrigkeit nicht.

2. In einem solchen Fall richtet sich die Frist für die absolute Verjährung, vor deren Ablauf ein Urteil des ersten Rechtszuges ergangen sein muss, nach der für die Straftat geltenden Verjährungsfrist.

3. Gleichwohl muss die Verjährung jedoch jeweils rechtzeitig vor Ablauf der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit geltenden (kürzeren) Verjährungsfrist unterbrochen worden sein.

BGH – Urteil, 2 StR 164/03 vom 14.11.2003

1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, ist Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert.

2. Liegen wegen einer Veränderung der Strafdrohung die Voraussetzungen der Ruhensvorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB vor, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten.

BGH – Urteil, 1 StR 24/03 vom 06.11.2003

1. Der Erwerb von Insiderpapieren in der Absicht, sie anschließend einem anderen zum Erwerb zu empfehlen, um sie dann bei steigendem Kurs - infolge der Empfehlung - wieder zu verkaufen (sog. Scalping), ist kein Insidergeschäft, sondern eine Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

2. Eine solchermaßen motivierte Empfehlung ist auch dann eine verbotene Kurs- und Marktpreismanipulation, wenn die Empfehlung nach fachmännischem Urteil sachlich gerechtfertigt wäre.

3. Zwischen den Vorschriften des § 88 Nr. 2 BörsG aF und den § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG besteht Unrechtskontinuität.

BGH – Urteil, 2 StR 283/03 vom 15.10.2003

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 17/03 vom 25.02.2003

Bei der Bewertung der kriminellen Energie des Rauschgiftkuriers fällt nicht strafschärfend ins Gewicht, dass er das Rauschgift trotz der damit verbundenen Selbstgefährdung in seinem Körper transportiert hat.

BGH – Beschluss, 2 StE 8/96 vom 20.12.2002

§ 363 Abs. 1 StPO findet auf einen Wiederaufnahmeantrag, der eine Änderung des Schuldspruchs zum Ziel hat, keine Anwendung.

BGH – Urteil, 1 StR 346/02 vom 19.11.2002

Der Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG steht nicht entgegen, daß der Aufklärungserfolg nicht im Inland, sondern in einem anderen Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) eingetreten ist.

BGH – Urteil, 4 StR 165/02 vom 12.09.2002

Zur Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" durch eine Brandlegung in § 306 a StGB.

BGH – Urteil, 1 StR 513/01 vom 06.02.2002

§ 246 StGB ist nicht nur gegenüber Zueignungsdelikten subsidiär (im Anschluß an BGHSt 43, 237).

BGH – Urteil, 1 StR 66/01 vom 27.06.2001

1. Die Vorschrift des § 176a Abs. 2 StGB erfaßt sämtliche Varianten der in Bezug genommenen Absätze 3 und 4 des § 184 StGB.

2. Ein Verbreiten (§ 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB) im Internet liegt vor, wenn die Datei auf dem Rechner des Internetnutzers angekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten genutzt oder ob der Anbieter die Daten übermittelt hat.

Ein Zugänglichmachen (§ 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB) im Internet liegt vor, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird.

3. Das Tatbestandsmerkmal des § 184 Abs. 3 StGB "sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben" liegt stets vor, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs ein Kind ist. In den übrigen Fällen kommt es auf die Sicht eines verständigen Betrachters an.

BGH – Urteil, 4 StR 94/01 vom 21.06.2001

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3

§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist auch erfüllt, wenn nach Einbruch oder Einsteigen in die Wohnräume eines Gebäudes die Wegnahmehandlung selbst aus einem (angrenzenden) Geschäftsraum erfolgt.

BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01 -
LG Bielefeld

BGH – Urteil, 3 StR 342/00 vom 30.03.2001

VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 3

1. Die für die Organisationsdelikte der §§ 129, 129 a StGB entwickelten Grundsätze zum Strafklagenverbrauch gelten auch für das Organisationsdelikt des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG (Fortführung von BGHSt 43, 312).

2. Erkenntnisse aus personenbezogenen Überwachungsmaßnahmen nach § 2 G 10 können unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Verfolgung eines Beschuldigten verwendet werden, gegen den sich die Anordnung nicht richtete, sofern die Erkenntnisse den Verdacht einer der in § 7 Abs. 3 G 10 genannten Katalogtaten betreffen.

BGH, Urt. vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 -
Hanseatisches OLG Hamburg

BGH – Beschluss, GSSt 1/00 vom 22.03.2001

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 F: 26. Januar 1998

1. Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen. Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich.

2. Der Tatbestand des Bandendiebstahls setzt nicht voraus, daß wenigstens zwei Bandenmitglieder örtlich und zeitlich den Diebstahl zusammen begehen. Es reicht aus, wenn ein Bandenmitglied als Täter und ein anderes Bandenmitglied beim Diebstahl in irgendeiner Weise zusammenwirken. Die Wegnahmehandlung selbst kann auch durch einen bandenfremden Täter ausgeführt werden.

BGH, Beschl. vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 -
LG Münster

BGH – Urteil, 5 StR 454/00 vom 15.03.2001

GG Art. 103 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2,
§ 301; UWG § 12 Abs. 2 aF

1.) Der Geschäftsführer einer GmbH, deren einziger Gesellschafter das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist kein Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

2.) Die Staatsanwaltschaft kann das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen noch bejahen, wenn nach Ablauf der Strafantragsfrist das absolute in ein relatives Antragsdelikt umgewandelt wird (§ 12 Abs. 2, § 22 Abs. 1 UWG aF; § 299 Abs. 1, § 301 Abs. 1 StGB).

BGH, Urt. v. 15. März 2001 - 5 StR 454/00 LG München I -

BGH – Urteil, 4 StR 327/00 vom 14.12.2000

StGB 1998 § 226 Abs. 2

1. § 226 Abs. 2 StGB ist nicht Strafzumessungsvorschrift, sondern Qualifikations-tatbestand.

2. Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 226 Abs. 2 StGB reicht es aus, daß der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht. Die Vorschrift ist - etwa nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch - auch bei direktem Tötungsvorsatz anwendbar; die entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1997, 233, 234) ist überholt.

BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 -
LG Essen

BAG – Urteil, 2 AZR 131/00 vom 18.10.2000

Leitsätze:

Wirkt ein Heimerzieher trotz des im Heim bestehenden generellen Drogenverbots an dem Cannabisverbrauch eines der ihm anvertrauten Heiminsassen mit, so ist dies als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB an sich geeignet.

Aktenzeichen: 2 AZR 131/00
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. Oktober 2000
- 2 AZR 131/00 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim Kammern Heidelberg
- 5 Ca 300/99 -
Urteil vom 30. September 1999

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 12 Sa 103/99 -
Urteil vom 9. Februar 2000

BGH – Urteil, 4 StR 284/00 vom 21.09.2000

StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1

Zum objektiven und subjektiven Tatbestand des § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB.

BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00 -
LG Detmold

BGH – Urteil, 3 StR 339/99 vom 09.08.2000

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG, § 244a Abs. 1

Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandendiebstahls sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Diebstahls unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Diebstahl von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird.

BGH, Urt. vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99 - LG Hannover -

BGH – Beschluss, 2 StR 213/00 vom 28.06.2000

StGB vor § 1 Wahlfeststellung

Bleibt offen, ob der sexuelle Mißbrauch einer Schutzbefohlenen vor oder nach dem 14. Geburtstag des Tatopfers begangen wurde, so ist der Täter auch dann auf wahldeutiger Tatsachengrundlage unter Anwendung des Zweifelssatzes nach § 174 StGB zu verurteilen, wenn bei Annahme des früheren Tatzeitraums für dieses Delikt - nicht jedoch für den tateinheitlich verwirklichten sexuellen Mißbrauch eines Kindes - das Verfahrenshindernis der Verjährung eingreift.

BGH, Beschluß vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00 -
LG Aachen

BGH – Beschluss, 4 StR 453/99 vom 28.10.1999

OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
StVG § 26 Abs. 3 2. Halbsatz

1. Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid ist auch dann nach neuem Recht zu beurteilen, wenn er vor dem am 1. März 1998 erfolgten Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 156) erlassen worden war.
2. Die Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate gemäß § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG wird mit dem Erlaß des Bußgeldbescheids wirksam, sofern dieser binnen zwei Wochen zugestellt wird. Anderenfalls ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgeblich; das gilt auch dann, wenn zwischen Erlaß und Zustellung andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen werden.

BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 453/99 -
I. Amtsgericht
Tiergarten
II. Kammergericht

BGH – Urteil, 4 StR 700/98 vom 23.09.1999

StPO 1975 § 264
StGB 1998 § 306 b Abs. 2 Nr. 2

1. Die Brandstiftung und der darauf beruhende (versuchte) Betrug zum Nachteil der Versicherung sind regelmäßig eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO.

2. § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die schwere Brandstiftung zum Zweck eines Betrugs zum Nachteil der Versicherung begangen wird.

BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 -
Landgericht Detmold

BGH – Urteil, 2 StR 28/99 vom 16.06.1999

StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1

§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfaßt sowohl das Eindringen in den Körper des Opfers als auch in den des Täters.

BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99 -
LG Köln

BGH – Urteil, 2 StR 86/99 vom 19.05.1999

StGB 1975 §§ 9 Abs. 1, 17, 258 Abs. 1

Zum Verbotsirrtum beim Delikt der Strafvereitelung, wenn der Täter Ausländer ist und nur im Ausland handelt, dadurch aber den Begünstigten der inländischen Srafverfolgung entzieht.

BGH, Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99 -
Landgericht Frankfurt am Main

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