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Strafbefehl

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 116/08 vom 14.08.2008

Der Rechtsanwalt erhält im Strafbefehlsverfahren keine zusätzliche Verfahrenserledigungsgebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziffer 3 RVG-VV, wenn er nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO einer Entscheidung im Beschlusswege zustimmt.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 378/07 vom 09.10.2007

Im Falle des noch nicht rechtskräftig entschiedenen Asylantrags findet nicht das Aufenthaltsgesetz Anwendung; es kommt vielmehr eine Verurteilung nach § 56 AsylVfG i.V.m. §§ 85 bzw. 86 AsylVfG in Betracht.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 B 04.3153 vom 28.03.2007

Im Approbationwiderrufsverfahren besteht für die Verwaltungsgerichte grundsätzlich keine Veranlassung, die tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl wegen mehrfachen (Abrechnungs-)Betrugs erneut zu überprüfen, wenn ein Arzt den Strafbefehl in Kenntnis aller möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen durch Zurücknahme des dagegen eingelegten Einspruchs akzeptiert hat. Dies gilt erst recht, wenn dem Arzt - wie hier - der Strafbefehl vorab als Erstentwurf zur Kenntnis gebracht worden ist.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 247/06 vom 15.08.2006

Wird die öffentliche Klage durch Strafbefehl erhoben und wird nach Einspruch ein in dem Strafbefehl nicht angegebenes Tun des Angeklagten abgeurteilt, so ist das Verfahren vom Revisionsgericht wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen; ein Freispruch kann nicht erfolgen.

BFH – Urteil, IV R 56/04 vom 22.06.2006

1. Entgehen der Gesellschaft Gewinne, weil ein Mitunternehmer die der Gesellschaft zustehenden Einnahmen (hier den Ausgleich der überhöhten Betriebsausgaben) auf ein eigenes Konto leitet, so handelt es sich bei den Einnahmen um Sonderbetriebseinnahmen des ungetreuen Mitunternehmers. Der hiermit korrespondierende Ersatzanspruch der Gesellschaft ist nicht zu aktivieren, wenn die Gesellschaft auf den Anspruch verzichtet, wenn er nicht unbestritten oder nicht werthaltig ist (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen der ungetreue Mitunternehmer das Bestehen des Anspruchs solange wie möglich bestreiten wird.

3. Der ungetreue Gesellschafter kann in seiner Sonderbilanz eine Rückstellung wegen der zu erwartenden Inanspruchnahme durch die Gesellschaft oder die geschädigten Gesellschafter jedenfalls solange nicht bilden, wie die geschädigten Gesellschafter von der Veruntreuung keine Kenntnis haben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 321/06 vom 28.03.2006

Nach § 46 I StPO entscheidet über den Wiedereinsetzungsantrag das Gericht, das bei rechtzeitiger Handlung zur Entscheidung in der Sache selbst berufen wäre. Ist dies das Amtsgericht, weil es zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumten Hauptverhandlung (§§ 412, 329 II, 44 ff. StPO) zuständig war, darf die Kammer als Rechtsmittelgericht den vom Amtsgericht übergangenen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nicht selbst erstmals entscheiden.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 05.502 vom 20.02.2006

Zur (verneinten) bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Campingplatzes als von der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB "mitgezogener" Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 05.1505 vom 06.10.2005

1. Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern.

2. Zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten, um die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland im Führerschein zu dokumentieren.

BAG – Urteil, 7 AZR 508/04 vom 27.07.2005

Der Entschluss des öffentlichen Arbeitgebers, die Entscheidung über die endgültige Besetzung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht bis zum Abschluss eines gegen den favorisierten Bewerber anhängigen Strafverfahrens wegen falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) zurückzustellen, ist nicht ermessensfehlerhaft. Aus diesem Verhalten ergeben sich keine Ansprüche des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 255/05 vom 05.07.2005

Zur Begründung der Revision, mit der geltend gemacht wird, der Einspruch gegen den Strafbefehl hätte nicht wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten verworfen werden dürfen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 03.3295 vom 09.05.2005

1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich.

2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet.

3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 477/04 vom 12.12.2004

1. Auch bei einem Strafbefehl ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam ist, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so knapp und unzulänglich sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für die Prüfung des Rechtsfolgenausspruchs bieten.

2. Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich eines Vollrausches bei einem Angeklagten, der bereits seit mehreren Jahren Alkoholiker ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 23.03 vom 18.11.2004

Ein Ausweisungsgrund nach § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG i.V.m. § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 2 AuslG kann auch bei einer vorsätzlich begangenen Straftat ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt.

BAYOBLG – Urteil, 1 St RR 110/04 vom 22.09.2004

Zwar ist regelmäßig nicht nach § 240 StGB strafbar, wer die Veröffentlichung tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände, wie z.B. gegenüber einer Bank die Offenlegung von Unregelmäßigkeiten in der Bilanz, androht, sofern es dem Drohenden um die Beseitigung dieser Umstände geht. Wird jedoch die Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung eingesetzt, um die Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens, auf die kein Anspruch besteht, durchzusetzen, so stellt dies ein sozial unerträgliches Verhalten im Sinn des § 240 Abs. 2 StGB dar.

BAYOBLG – Beschluss, 1 St RR 56/04 vom 08.04.2004

Erhebt der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl, in dem wegen einer Verkehrsstraftat als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet wurde, bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 2/04 vom 25.02.2004

Lässt eine Nebenbestimmung zu einer Aufenthaltsbewilligung für den Ausländer klar und nachvollziehbar erkennen, dass der Bestand seines Aufenthaltsrechts von der Arbeitsaufnahme bei einem bestimmten Unternehmen abhängig sein soll, so liegt eine auflösende Bedingung der Aufenthaltsgenehmigung vor. Ein Verstoß hiergegen führt zum Erlöschen des Aufenthaltsrechts und zur Straftat des unerlaubten Aufenthalts.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 540/03 vom 28.01.2004

1. Sieht das Gericht von der Verfolgung einer Straftat nach § 154 Abs. 2 StPO ab, so hindert dies die Ahndung der Handlung als Ordnungswidrigkeit nicht.

2. In einem solchen Fall richtet sich die Frist für die absolute Verjährung, vor deren Ablauf ein Urteil des ersten Rechtszuges ergangen sein muss, nach der für die Straftat geltenden Verjährungsfrist.

3. Gleichwohl muss die Verjährung jedoch jeweils rechtzeitig vor Ablauf der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit geltenden (kürzeren) Verjährungsfrist unterbrochen worden sein.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 100/03 vom 23.12.2003

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 412 Satz 1 StPO ist dem Gericht eine Entscheidung in der Sache nach § 232 Abs. 1 Satz 1 StPO verwehrt.

BAYOBLG – Urteil, 2 St RR 114/03 vom 03.12.2003

1. Die Verfahrensvereinfachungen des beschleunigten Verfahrens gelten nicht für die Berufung.

2. Hat das Amtsgericht die besonderen Verfahrensvoraussetzungen des beschleunigten Verfahrens - unter anderem die Rechtsfolgenbeschränkung des § 419 Abs. 1 Satz 2 StPO - beachtet, ist das Berufungsgericht an einer über diese Rechtsfolgenbeschränkung hinausgehenden Sachentscheidung durch das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses im Sinne von § 419 Abs. 3 StPO nicht gehindert. Eine Zurückverweisung an das Amtsgericht kommt für das Berufungsgericht in solchen Fällen nicht in Betracht.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 301/03 vom 20.11.2003

1. Die Zulässigkeit der ausschließlich mit der Sachrüge begründeten Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO hat zur Konsequenz, dass das angefochtene Urteil nach den allgemeinen Regeln der Sachrüge daraufhin zu überprüfen ist, ob der Tatrichter das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen und das Fehlen von Prozesshindernissen rechtsfehlerfrei festgestellt hat (im Anschluss an BGHSt 46, 230 f.; 21, 241 f.).

2. Dies gilt unabhängig davon, dass das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und das Fehlen von Verfahrenshindernissen an sich schon von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen ist, also auch vom Revisionsgericht.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 888/03 vom 21.08.2003

1. Ist ein Ausländer wegen einer Straftat verurteilt, kann im Einbürgerungsverfahren auch dann in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen werden, wenn sie im Strafbefehlsverfahren ergangen ist.

2. Bei der Beurteilung, ob eine vorsätzlich begangene Straftat ausnahmsweise kein geringfügiger Rechtsverstoß im Sinne des § 46 Nr. 2 AuslG ist, bleiben hypothetische Geschehensabläufe unberücksichtigt.

3. § 88 Abs. 1 Nr. 2 AuslG findet auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG keine entsprechende Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der ausländische Ehegatte eines Deutschen die Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 StAG begehrt.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 15/03 vom 01.04.2003

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verstoß gegen eine im Zusammenhang mit einer fingierten Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erteilte Auflage nach § 92 Abs. 1 Nr. 3 AuslG strafbar ist.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 95/02 vom 10.03.2003

Zur Frage der Auslegung eines Testaments, in dem der Erblasser mehreren Personen sein Grundvermögen und Hälfteanteile an Konten zugewendet, jedoch erhebliches "Schwarzgeldvermögen" nicht erwähnt hat.

BAYOBLG – Beschluss, 1 St RR 13/03 vom 06.03.2003

Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn das Amtsgericht nicht die naheliegende Möglichkeit geprüft hat, daß der Angeklagte wegen der Höhe der Blutalkoholkonzentration schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB war.

BAYOBLG – Urteil, 2 St RR 103/02 vom 19.11.2002

Handelt ein Polizeibeamter im Rahmen seiner Allgemeinzuständigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 POG, so scheidet der Straftatbestand der Amtsanmaßung regelmäßig aus.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 37.01 vom 26.09.2002

Einem (selbständigen) Apotheker ist die Approbation mit der Folge zu entziehen, dass er auch nicht als angestellter Apotheker tätig sein darf, wenn ihm Abrechnungsbetrügereien oder sonstige Abrechnungsunregelmäßigkeiten gegenüber Kassen nachgewiesen werden können, die nach Zahl und Gewicht der Verstöße die Prognose zulassen, der Apotheker könne auch zukünftig schwerwiegende Berufspflicht-Verletzungen begehen.

Zur Verwertbarkeit von in rechtskräftigen Strafbefehlen und gerichtlichen Vergleichen enthaltenen Feststellungen für verwaltungsbehördliche und -gerichtliche Verfahren.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 17 S 24/01 vom 03.07.2002

1. Die Sachverhaltsschilderung in einem rechtskräftigen Strafbefehl ist für das Disziplinarverfahren nicht bindend (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 21.8.1997 - D 17 S 6/97 -).

2. Ein Lehrer, der gegen § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB (Verbot des Besitzes kinderpornografischen Materials) verstoßen hat, wird in aller Regel untragbar und ist aus dem Dienst zu entfernen.

BGH – Beschluss, 4 StR 371/01 vom 20.06.2002

Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 114/01 vom 07.11.2001

Daß die Schusswaffen funktionsfähig sind,darf nicht straferschwerend berücksichtigt werden.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 285/01 vom 07.11.2001

Der Verteidiger kann eine schriftliche Vollmacht im Einvernehmen mit dem Angeklagten auch mit seinem Namen unterzeichnen.

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