JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Strafaussetzung
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Strafaussetzung, Bewährungszeit, Fristberechnung |
| Stichwort: | Strafaussetzung |
| Leitsatz: | Eine nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit angeordnete Verlängerung beginnt nicht erst mit Rechtskraft des Verlängerungsbeschlusses, sondern schließt sich unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit an. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 404/09 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Strafaussetzung, Reststrafe, Zuständigkeit |
| Stichwort: | Strafaussetzung |
| Leitsatz: | 1. Wird ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil gegen einen in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten durch unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärten allseitigen Rechtsmittelverzicht rechtskräftig, so ist für die Aussetzung eines nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibenden Strafrestes zur Bewährung und darauf bezogene Folgeentscheidungen nicht das erkennende Gericht, sondern die Strafvollstreckungskammer zuständig. Dies gilt auch, wenn das Gericht die Strafaussetzung - unzulässigerweise - im Rahmen einer Absprache zugesagt hatte. 2. Eine Geldauflage zugunsten einer brasilianischen gemeinnützigen Organisation ist mangels ausreichender gerichtlicher Überwachungsmöglichkeit unzulässig. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 187/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Strafaussetzung, Bewährung, lebenslange Freiheitsstrafe, Vollzugslockerungen, Sachverständigengutachten |
| Stichwort: | Strafaussetzung |
| Leitsatz: | 1. Die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO kann entbehrlich sein, wenn die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer (lebenslangen) Freiheitsstrafe ablehnen will und ein relativ aktuelles Gutachten vorliegt. 2. Auch der mündlichen Anhörung des Sachverständigen bedarf es in Ausnahmefällen nicht. 3. Die Strafvollstreckungskammer muss sich auch mit der - rechtswidrigen oder rechtmäßigen - Versagung von Vollzugslockerungen auseinandersetzen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws (L) 171/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Strafaussetzung, Bewährung, lebenslange Freiheitsstrafe, Vollzugslockerungen, Sachverständigengutachten |
| Stichwort: | Strafaussetzung |
| Leitsatz: | 1. Die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO kann entbehrlich sein, wenn die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer (lebenslangen) Freiheitsstrafe ablehnen will und ein relativ aktuelles Gutachten vorliegt. 2. Auch der mündlichen Anhörung des Sachverständigen bedarf es in Ausnahmefällen nicht. 3. Die Strafvollstreckungskammer muss sich auch mit der - rechtswidrigen oder rechtmäßigen - Versagung von Vollzugslockerungen auseinandersetzen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws (L) 172/09 | |
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