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Störungen von Mietverhältnissen

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OLG-CELLE – Urteil, 2 U 150/02 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Mietrecht, Störungen von Mietverhältnissen
Stichwort:Störungen von Mietverhältnissen
Leitsatz:1. Um von der Mietzahlungspflicht nach einer unberechtigten fristlosen Kündigung frei zu werden, reicht es nicht aus, den Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter und einem Nachmieter darzulegen und zu beweisen.

2. Die fortgesetzte Mietzahlungspflicht aus § 552 Satz 1 BGB a. F. entfällt nur dann, wenn auch dargelegt und bewiesen wird, dass tatsächlich eine Gebrauchsüberlassung an den Nachmieter erfolgt ist oder von diesem Mietzinszahlungen geleistet worden sind.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 2 U 150/02




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