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Störung Betriebsratstätigkeit

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBVGa 21/08 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, ZPO
Schlagworte:Kündigung, Amtsträger, Unterlassung, Störung Betriebsratstätigkeit
Stichwort:Störung Betriebsratstätigkeit
Leitsatz:Eine die §§ 15 KSchG, 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG verletzende Kündigung des Arbeitgebers gegenüber einem Betriebsratsmitglied bewirkt eine Störung der Tätigkeit des Betriebsrats. Dem Betriebsrat kann gegenüber einer solchen Maßnahme des Arbeitgebers ein Unterlassungsanspruch zustehen, den er bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen mir einer einstweiligen Verfügung geltend machen kann.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBVGa 21/08




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