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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 22.03 vom 23.09.2004

Rechtsgebiete:GG, BBodSchG, BImSchG, KrW-/AbfG, InsO
Schlagworte:Bodenschutzrechtliche Anordnung, Ordnungspflichten, Insolvenz, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten, kontaminierte Grundstücke, Insolvenzverwalter, störender Massegegenstand, Zustandsverantwortlichkeit, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung, Ordnungsrecht, Insolvenzrecht, Freigabe, massefreies Vermögen, Sittenwidrigkeit, Eigentumsaufgabe, Eigentumsinhaltsbestimmungen, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:störender Massegegenstand
Leitsatz:1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).

2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.03




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