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Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 184/01 vom 11.03.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats
Stichwort:Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats
Leitsatz:1. Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 25 Abs. 3 WEG ist für jede einzelne Beschlussfassung gesondert zu prüfen.

2. Ein Mitglied des Wohnungseigentümerbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieses Stimmrechtsverbot erfasst auch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer.

3. Ist der Beschluss über die Entlastung noch mit weiteren Abstimmungsgegenständen (hier: Jahresabschluss) verbunden, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss auch darauf.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 184/01




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