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Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 358/01 vom 12.03.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums
Stichwort:Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums
Leitsatz:1) Sieht die Teilungserklärung ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nach Anzahl der Sondereigentumseinheiten vor, so führt die Unterteilung eines Wohnungseigentums nicht zu einer Stimmrechtsvermehrung.

2) Allein der Umstand, daß das Sondereigentum an drei räumlich selbständigen Wohnungseinheiten besteht, läßt nicht eine Auslegung der Teilungserklärung zu, daß die Unterteilung des betreffenden Wohnungseigentums zu einer Stimmrechtsvermehrung führen solle.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 358/01




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