JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Stimmrecht
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Hauptversammlung, Einberufung, Bedingung, Teilnahme, Stimmrecht, Stimmrechtsausübung, Legitimationsbedingung, record date |
| Stichwort: | Stimmrecht |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Einberufung zur Hauptversammlung einen Hinweis enthalten muss a) auf den Regelungsgehalt der § 123 Abs. 3 Satz 4 AktG. b) darauf, ob ein Aktionär seine Aktien nach dem Stichtag für den "record date" bis zum Ende der Hauptversammlung halten muss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 139/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | AG, Hauptversammlung, Einladung, Anmeldung, Stimmrecht, record dates |
| Stichwort: | Stimmrecht |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 31/08 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Verwalter, Vollmacht, Stimmrecht, Stimmrechtsvertrag, Beschwerdeberechtigung, Wohnungseigentümerversammlung |
| Stichwort: | Stimmrecht |
| Leitsatz: | 1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. 2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung. 3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 370/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, FGG |
| Schlagworte: | Stimmrecht, Wohnungseigentümer, Stimmrecht, Antragsbefugnis, Beschwerdebefugnis |
| Stichwort: | Stimmrecht |
| Leitsatz: | Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht vor der Umschreibung im Wohnungsgrundbuch ein eigenes Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einer vollständig rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu. In diesem Fall fehlt es dem Erwerber auch an der Antragsbefugnis im Sinne des § 43 Abs. 1 WEG und der Beschwerdebefugnis gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die ein Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 531/00 | |
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