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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSstillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches 

stillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Beschluss, 8 Ta 119/2002 vom 17.11.2002

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:stillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches
Stichwort:stillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung der Instanz.

2. Wenn das Gericht nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches, in dem auch zusätzlich nicht rechtshängige Ansprüche geregelt werden, mit Rückwirkung ab einem Zeitpunkt vor Abschluss des Vergleiches "für den ersten Rechtszug" Prozesskostenhilfe bewilligt, ist davon auszugehen, dass es von einer stillschweigenden Antragserweiterung im Hinblick auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch für die im Vergleich mit geregelten Ansprüche ausgeht.

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht deshalb eine Vergleichsgebühr nach dem Mehrwert des Vergleiches zu.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 119/2002




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