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Stilllegung einer Betriebsabteilung beim bisherigen Inhaber und Aufrechterhaltung der Betriebsabteilung im Rahmen des Gemeinschaftsbetriebs

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BAG – Urteil, 8 AZR 310/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG
Schlagworte:Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen - Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf ein anderes am Gemeinschaftsbetrieb beteiligtes Unternehmen - Wegfall des Beschäftigungsbedarfs beim bisherigen, am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen - Stilllegung einer Betriebsabteilung beim bisherigen Inhaber und Aufrechterhaltung der Betriebsabteilung im Rahmen des Gemeinschaftsbetriebs
Stichwort:Stilllegung einer Betriebsabteilung beim bisherigen Inhaber und Aufrechterhaltung der Betriebsabteilung im Rahmen des Gemeinschaftsbetriebs
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 310/06




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