JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Stillhalteabkommen
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kosten - Erstattungsfähigkeit - Berufungsverfahren - Stillhalteabkommen |
| Stichwort: | Stillhalteabkommen |
| Leitsatz: | 1. Nach Einlegung der Berufung darf ein Berufungsbeklagter seinen Prozessbevollmächtigten für das Berufungsverfahren mandatieren, auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur "fristwahrend" eingelegt hat. 2. Der Erstattung der entstandenen Verfahrensgebühr steht nicht entgegen, dass die Berufung zurückgenommen wurde, bevor sich die Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten in dem Berufungsverfahren bestellt hatten oder ansonsten nach außen in Erscheinung getreten waren. 3. Ein Stillhalteabkommen kommt nicht bereits dadurch zustande, dass die Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten die Bitter der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers, sich zunächst nicht zu bestellen, nicht beantworten. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 494/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG VV |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Stillhalteabkommen, Rechtsmittel, Fristwahrung |
| Stichwort: | Stillhalteabkommen |
| Leitsatz: | Auch bei einem zunächst nur "fristwahrend" eingelegten Rechtsmittel darf der Rechtsmittelgegner sofort einen Anwalt zu seiner Vertretung beauftragen, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu verstoßen. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ein sogenanntes "Stillhalteabkommen" geschlossen haben. Bloßes Schweigen auf eine entsprechende Bitte des Rechtsmittelführers reicht dazu nicht. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 322/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Stillhalteabkommen |
| Stichwort: | Stillhalteabkommen |
| Leitsatz: | Ein sog. Stillhalteabkommen endet mangels anderweitiger Absprache dann, wenn der Berufungskläger sich entschließt, die Berufung und sei es "unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe" durchzuführen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 WF 145/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG VV |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Stillhalteabkommen, Rechtsmittel, fristwahrend, Anwaltsbrauch |
| Stichwort: | Stillhalteabkommen |
| Leitsatz: | Auch bei einem zunächst nur "fristwahrend" eingelegten Rechtsmittel darf der Rechtsmittelgegner sofort einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu verstoßen Dies gilt nicht, wenn die Parteien ein sogenanntes "Stillhalteabkommen" geschlossen haben. Ein solches kommt aber nicht durch Schweigen des Rechtsmittelgegners auf eine entsprechende Bitte des Rechtsmittelführers zustande. Daran ändert auch ein im Gerichtsbezirk eingeführte Brauch unter Rechtsanwälten nichts. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 70/07 | |
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