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Stillhalteabkommen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 494/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kosten - Erstattungsfähigkeit - Berufungsverfahren - Stillhalteabkommen
Stichwort:Stillhalteabkommen
Leitsatz:1. Nach Einlegung der Berufung darf ein Berufungsbeklagter seinen Prozessbevollmächtigten für das Berufungsverfahren mandatieren, auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur "fristwahrend" eingelegt hat.

2. Der Erstattung der entstandenen Verfahrensgebühr steht nicht entgegen, dass die Berufung zurückgenommen wurde, bevor sich die Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten in dem Berufungsverfahren bestellt hatten oder ansonsten nach außen in Erscheinung getreten waren.

3. Ein Stillhalteabkommen kommt nicht bereits dadurch zustande, dass die Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten die Bitter der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers, sich zunächst nicht zu bestellen, nicht beantworten.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 494/08



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 322/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:ZPO, RVG VV
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Stillhalteabkommen, Rechtsmittel, Fristwahrung
Stichwort:Stillhalteabkommen
Leitsatz:Auch bei einem zunächst nur "fristwahrend" eingelegten Rechtsmittel darf der Rechtsmittelgegner sofort einen Anwalt zu seiner Vertretung beauftragen, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu verstoßen.

Dies gilt nicht, wenn die Parteien ein sogenanntes "Stillhalteabkommen" geschlossen haben. Bloßes Schweigen auf eine entsprechende Bitte des Rechtsmittelführers reicht dazu nicht.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 322/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 WF 145/07 vom 27.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Stillhalteabkommen
Stichwort:Stillhalteabkommen
Leitsatz:Ein sog. Stillhalteabkommen endet mangels anderweitiger Absprache dann, wenn der Berufungskläger sich entschließt, die Berufung und sei es "unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe" durchzuführen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 WF 145/07

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 70/07 vom 10.04.2007

Rechtsgebiete:ZPO, RVG VV
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Stillhalteabkommen, Rechtsmittel, fristwahrend, Anwaltsbrauch
Stichwort:Stillhalteabkommen
Leitsatz:Auch bei einem zunächst nur "fristwahrend" eingelegten Rechtsmittel darf der Rechtsmittelgegner sofort einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu verstoßen

Dies gilt nicht, wenn die Parteien ein sogenanntes "Stillhalteabkommen" geschlossen haben. Ein solches kommt aber nicht durch Schweigen des Rechtsmittelgegners auf eine entsprechende Bitte des Rechtsmittelführers zustande. Daran ändert auch ein im Gerichtsbezirk eingeführte Brauch unter Rechtsanwälten nichts.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 70/07


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