JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Stiefkind
| Rechtsgebiete: | EStG, GG, FGO |
| Stichwort: | Stiefkind |
| Volltext: BFH - Beschluss, III B 4/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Aussetzung der Abschiebung, Ausweisungsgrund, Lebensgemeinschaft, familiäre, Trennung, vorübergehende, Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und Ausreise, Unmöglichkeit, rechtliche, Abschiebung, Ausreise |
| Stichwort: | Stiefkind |
| Leitsatz: | 1. Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu. Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus. 2. Eine grundsätzlich andere Sichtweise ist dann geboten, wenn es dem Ausländer im Hinblick auf Art. 6 GG nicht zugemutet werden kann und darf, seine in der Bundesrepublik gelebten familiären Beziehungen auch nur vorübergehend für die Dauer eines vom Ausland zu betreibenden Visumverfahrens zu unterbrechen. Eine vorübergehende Trennung des Ausländers von seiner Ehefrau und seiner im Haushalt lebenden 13-jährigen Stieftochter zur Nachholung des Visumverfahrens ist allerdings auch im Lichte von Art. 6 GG zumutbar. 3. Es bleibt offen, ob eine Aussetzung der Abschiebung auch dann in Betracht kommt, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis offensichtlich besteht. 4. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG setzt einen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch voraus; ein Anspruch auf Grund einer Ermessensreduzierung auf Null genügt nicht. 5. Zum Vorliegen eines Ausweisungsgrunds nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG. 6. Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (wie NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.) 7. Zur rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 276/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Stiefkind |
| Leitsatz: | a) Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) ist sowohl der Unterhaltsbedarf eines vom Unterhaltspflichtigen nachehelich adoptierten Kindes als auch der Unterhaltsbedarf seines neuen Ehegatten zu berücksichtigen (im Anschluss an die Senatsurteile vom 6. Februar 2008 XII ZR 14/06 FamRZ 2008, 968, 971 f. und vom 30. Juli 2008 XII ZR 177/06 FamRZ 2008, 1911). b) Der Wohnvorteil an der Familienwohnung setzt sich nach einem Verkauf des Grundstücks an den Zinsen aus dem Verkaufserlös und, bei Einsatz des Erlöses für den Erwerb eines neuen Grundstücks, an dem neuen Wohnvorteil fort. Kommt ein neuer Wohnvorteil nicht in Betracht, weil die Zinsbelastung der zusätzlich aufgenommenen Kredite den objektiven Wohnwert übersteigt, ist zu prüfen, ob eine Obliegenheit zur Vermögensumschichtung besteht (im Anschluss an die Senatsurteile vom 1. Dezember 2004 XII ZR 75/02 FamRZ 2005, 1159, 1161 und vom 3. Mai 2001 XII ZR 62/99 FamRZ 2001, 1140, 1143). |
| Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 62/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB XI, GG |
| Stichwort: | Stiefkind |
| Volltext: BSG - Urteil, B 12 P 2/07 R | |
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