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Stichweg

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 435/03 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:ThürKAG
Schlagworte:Straßenausbaubeitragsrecht, Straße, Stichweg, Bundesstraße, Verkehrsanlage, Einrichtung, selbständige Verkehrsanlage, Bestandteil, Beitragsrecht
Stichwort:Stichweg
Leitsatz:Ein ca. 35 m langer Stichweg, der von einer Bundesstraße abzweigt, ist nach dem landesrechtlichen Straßenausbaubeitragsrecht als selbständige Verkehrsanlage zu behandeln (§ 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 435/03



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 A 198/08 vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:SächsKAG
Schlagworte:Ausbaubeiträge, Verkehrsanlage, selbständige Straße, Stichstraße, Stichweg
Stichwort:Stichweg
Leitsatz:Hat eine Sackgasse eine deutlich andere Verkehrsbedeutung als der Straßenzug, von dem sie abweicht, so ist sie selbst bei kurzer Länge straßenausbaubeitragsrechtlich als selbstständige Verkehrsanlage anzusehen (wie NdsOVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 A 198/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 312/06 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Anliegergrundstück, Erschließung, Feuerwehrfahrzeug, Hinterliegergrundstück, Stichweg, Vorderliegergrundstück
Stichwort:Stichweg
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 312/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11436/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:LStrG
Schlagworte:Bebauung, Befahrbarkeit, Erschließung, Erschließungsbeitragsrecht, erschlossenes Grundstück, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenpflicht, Grundstück, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Länge, Nutzungsvorteil, Primärerschließung, Reinigung, Reinigungspflicht, Sekundärerschließung, selbständige Anlage, selbständiges Gewicht, Stichweg, Straße, Straßennetz, Straßenreinigung, Straßenreinigungs-gebühr, Straßenreinigungsrecht, Vorteil, Weg, Wegeanlage, wirtschaftliche Nutzung, Wohnweg
Stichwort:Stichweg
Leitsatz:1. Der Begriff des "erschlossenen Grundstücks" nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen.

2. "Erschlossen" im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232).

3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich.

4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11436/05.OVG


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