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Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 157/04 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften, Runderlass des Kultusministeriums NW vom 16. November 1981, Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW vom 20. Dezember 2001, Übertragung auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis
Schlagworte:Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Stichwort:Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 157/04



BAG – Urteil, 4 AZR 27/04 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften, Runderlass des Kultusministeriums NW vom 16. November 1981, Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW, Übertragung auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, GG
Schlagworte:Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Stichwort:Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Leitsatz:1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug.

2. Der Überleitungserlass, der bestimmt, dass Lehrer im Angestelltenverhältnis unter denselben Voraussetzungen, wie sie das Überleitungsgesetz vorsieht, mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in die vergleichbare VergGr. IIa BAT überzuleiten sind, hat bei den sog. Erfüllern einen bloßen Normenvollzug zum Inhalt; denn bei diesen ist das Land Nordrhein-Westfalen dazu bereits nach Fallgr. 10.2 des arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erfüllererlasses verpflichtet.

3. Die Regelungen des Überleitungsgesetzes mit ihren Differenzierungen zwischen Gymnasiallehrern einerseits und Gesamtschullehrern andererseits sowie innerhalb der Gruppe der Gesamtschullehrer nach ihrem Eintrittsdatum verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber hat einen weiten Ermessensspielraum. Die unterschiedliche Vergütung von Lehrern nach der Schulform und der Dauer ihrer Tätigkeit lässt sich auf einleuchtende Gründe von hinreichendem Gewicht zurückführen.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 27/04

BAG – Urteil, 4 AZR 42/04 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften, Runderlass des Kultusministeriums NW vom 16. November 1981, Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW vom 20. Dezember 2001, Übertragung auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis
Schlagworte:Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Stichwort:Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 42/04


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