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Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit"

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 405/02 vom 25.06.2003

Rechtsgebiete:GG, TVG, Haustarifverträge
Schlagworte:Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit"
Stichwort:Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit"
Leitsatz:Eine tarifliche Regelung zur Beschäftigungssicherung, die einer nach dem Einstellungsdatum abgegrenzten Gruppe von Beschäftigten zeitlich befristet Verschlechterungen der tariflichen Arbeitsbedingungen zumutet, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn nach Einschätzung der Tarifvertragsparteien sonst betriebsbedingte Kündigungen drohen, die zahlenmäßig der betroffenen Gruppe entsprechen und im Rahmen der sozialen Auswahl vorrangig diese treffen würden.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 405/02




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