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Stichtagsregelung

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 398/08 vom 23.01.2009

1. Stichtagsregelungen in Betriebsvereinbarungen sind am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen.

2. Eine Abfindungsregelung im Zusammenhang mit dem Eintritt in ein Altersteilzeitverhältnis kann hinsichtlich der Wahl des Stichtages auf einem sachlichen Grund beruhen, wenn Anreize für weitere Mitarbeiter geschaffen werden sollen, Altersteilzeitverträge neu abzuschließen.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 153/08 vom 26.08.2008

Schließen die Arbeitsvertragsparteien im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung einen Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren sie, dass der Arbeitnehmer Leistungen aus einem noch abzuschließenden Sozialplan bekommen solle, falls dieser günstiger sei, so hat eine solche Nachbesserungsklausel regelmäßig den Sinn, dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sozialplanleistungen gerade für den Fall einzuräumen, dass der Arbeitnehmer vom zeitlichen Geltungsbereich des Sozialplans wegen seines frühzeitigen Ausscheidens nicht mehr erfasst wird (BAG Urt. v. 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 ).

Schließen die Parteien indessen zur Beendigung eines Kündigungsschutzprozesses einen Aufhebungsvergleich unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren zugleich, dass für den Fall, dass noch vor dem Ausscheiden des Klägers ein Sozialplan in Kraft tritt, der von seinem zeitlichen und persönlichen Anwendungsbereich auch den Kläger erfasst, die einzelvertragliche Abfindung auf eine etwaige höhere Abfindung aus dem Sozialplan angerechnet wird, handelt es sich nicht um eine Nachbesserungsklausel, sondern um eine Anrechnungsklausel. Diese kommt nur zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des künftigen Sozialplans fällt, d.h. einen betriebsverfassungsrechlichen Anspruch auf die Sozialplanabfindung erwirbt.

LAG-HAMM – Urteil, 12 Sa 1677/07 vom 29.02.2008

Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.

BSG – Urteil, B 10 EG 5/07 R vom 23.01.2008

Die Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld ist nicht verfassungswidrig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 19.07 vom 23.01.2008

Der Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einer unmittelbaren Versorgungszusage in eine Versorgung über einen Pensionsfonds während des laufenden Wirtschaftsjahrs wirkt sich ebenso wie jede andere Änderung der Bemessungsgrundlage erst im nachfolgenden Kalenderjahr auf die Höhe des Beitrags zur Insolvenzsicherung aus.

LAG-HAMM – Urteil, 12 Sa 1006/07 vom 16.10.2007

Es ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn eine tarifliche Überleitungsbestimmung bei der Wahl von Stichtagen darauf abstellen, in welchen Betrieben Organisationsprozesse bereits abgeschlossen sind.

Für die Behauptung, die Organisationsprozesse seien in dem Betrieb, in dem er beschäftigt wird, nicht umgesetzt worden, trägt der klagende Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.

LAG-HAMM – Urteil, 12 Sa 750/07 vom 04.09.2007

Die Klägerin machte erfolglos neben der Eingruppierung in eine höhere Entwicklungsstufe des jetzigen TV-BA einen Übergangsbetrag aus der Übergangsbestimmung in § 7 TVÜ-BA geltend. Den in der Vergangenheit liegenden Stichtag, der für die Überführung in die neue Tarifstruktur ausschlaggebend war, hielt die Kammer für rechtswirksam.

BSG – Urteil, B 2 U 5/05 R vom 27.06.2006

Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs 2 BKV erfasst im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren auf Feststellung einer Quasi-Berufskrankheit nach § 551 Abs 2 RVO nicht.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 7 Sa 786/05 vom 23.01.2006

Auch unter der Geltung der §§ 305 ff BGB wird daran festgehalten, dass Stichtagsregelungen bei Bonuszusagen grundsätzlich auch dann zulässig sind, wenn sie den Arbeitnehmer zum Erhalt des Bonusanspruchs bis weit in das Folgejahr an das Arbeitsverhältnis binden.

Ob darin eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB liegt, hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab. (Dies wurde im vorliegenden Fall bei einer Bindung bis zum 30. September des Folgejahres und einer Bonushöhe, die fast das Jahresfixgehalt erreichte, verneint.)

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 466/05 vom 22.12.2005

Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabe VO für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität.

BSG – Urteil, B 12 RA 5/03 R vom 23.11.2005

1. Versicherungspflicht als selbstständiger Lehrer nach § 2 Nr 1 bzw § 2 S 1 Nr 1 SGB VI tritt nicht ein, wenn im Zusammenhang mit der Tätigkeit regelmäßig Arbeitnehmer in einem Umfang beschäftigt werden, dass bei Zusammenrechnung ihrer Arbeitsentgelte die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV überschritten wird.

2. Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn das in § 231 Abs 6 SGB VI gewährte Recht auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur solchen Selbstständigen eingeräumt wird, die am 31.12.1998 tatsächlich rentenversicherungspflichtig waren.

LAG-KOELN – Urteil, 6 Sa 1305/04 vom 24.03.2005

Die Betriebsvereinbarungspartner haben bei der Wahl eines Stichtages für die Gewährung von Sonderleistungen (hier: Zusatzleistungen als Anreiz für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit) einen weiten Ermessensspielraum. Erforderlich ist nur, dass der gewählte Zeitpunkt sachlich vertretbar ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 16.03 vom 20.04.2004

Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15-jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 342/03 vom 11.02.2004

1.) Aus § 22 Abs. 2 Tarifvertrag über Sonderregelungen (TV SR) ergibt sich nicht, dass die Tarifvertragsparteien den unter die Sonderregelungen fallenden Arbeitnehmern der Deutschen Telekom mindestens eine Funktionszulage in Höhe der pauschalierten Funktionszulage gem. § 44 Abs. 4 Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) garantieren wollten.

2.) Die tarifliche Regelung des § 22 Abs. 2 TV SR, bei deren Anwendung Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Tarifvertrages schon in einem Beschäftigungsverhältnis zur Deutschen Telekom gestanden haben, unter Wahrung ihres Besitzstandes zeitlich unbegrenzt unter Umständen eine geringere Funktionszulage erhalten, als Arbeitnehmer, die nach In-Kraft-Treten des TV SR neu eingestellt wurden, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), da die Funktionszulage unter dem Gesichtspunkt der Übersichtlichkeit, Transparenz, Vereinheitlichung, Verringerung des Erfassungsaufwandes und der Kostenneutralität pauschaliert wurde.

3.) Die Funktionszulage ist nur solange für Altarbeitnehmer Besitzstand wahrend gem. § 22 Abs. 2 TV SR zu berechnen, bis der Arbeitnehmer eine andere Gesamttätigkeit ausübt. § 22 Abs. 1 und Abs. 2 TV SR ist so auszulegen, dass die " Gesamttätigkeit" im Sinne von § 22 Abs. 2 TV SR nicht gleichzusetzen ist mit der "Aufgabenträgernummer" im Sinne des § 22 Abs. 1 TV SR. Eine Veränderung der Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des § 22 Abs. 2 TV SR kann auch dann vorliegen, wenn sich durch die veränderte Tätigkeit die Aufgabenträgernummer im Sinne des § 22 Abs. 1 TV SR nicht verändert.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1449/01 vom 19.05.2003

1. Streitigkeiten zwischen Bürger und Gemeinde über den Zugang zu einer gemeindlichen Einrichtung sind auch dann öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wenn die Gemeinde die Einrichtung nicht selbst betreibt, sondern durch eine juristische Person des Privatrechts betreiben lässt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21.7.1989, NVwZ 1990, 157).

2. Werden allgemeine Richtlinien erlassen, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Vergabe von Bootsliegeplätzen bestimmen sollen, so ist die Entscheidung hierüber grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn die einzelne Vergabeentscheidung auf eine Betriebsgesellschaft übertragen wurde, deren alleinige Gesellschafterin die Gemeinde ist.

3. Das Prioritätsprinzip in Verbindung mit der Führung einer Warteliste genügt grundsätzlich dem Gebot der sachgerechten Bewerberauswahl und dem der Chancengleichheit. Zu diesem Prinzip kann eine Gemeinde durch neue Zulassungsrichtlinien grundsätzlich zurückkehren, um eine als rechtswidrig erkannte Verwaltungspraxis aufzugeben.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1057/01 vom 22.03.2002

Für die Erteilung einer Approbation zur Ausübung des Berufes des Psychologischen Psychotherapeuten nach der Übergangsregelung in § 12 Abs. 4 S. 1 i.V.m. S. 3 des Psychotherapeutengesetzes muss das Psychologiestudium weder vor Aufnahme der psychotherapeutischen Beschäftigung noch bis zum 24.06.1997 erfolgt sein; ausreichend ist der erfolgreiche Studienabschluss zum 31.12.1998.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 15.00 vom 05.04.2001

Leitsatz:

Die Vorschrift über die Ausnahme von der Stichtagsregelung wegen schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a VermG) ist nicht zugunsten eines Erwerbers anwendbar, dem ein Grundstück oder Gebäude vom Bürgermeister in rechtsgeschäftlicher Vollmacht des privaten Eigentümers verkauft wurde.

Urteil des 7. Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 15.00 -

I. VG Chemnitz vom 06.10.1999 - Az.: VG 5 K 1870/95 -

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 27.99 vom 21.09.2000

Leitsatz:

Bei der Festsetzung eines Unfallausgleichs nach der sog. Subtraktionsmethode (§ 35 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG F 1987) ist der Dienstherr nicht an die Feststellung des Versorgungsamtes gebunden, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Vorschädigung gemindert ist.

Urteil des 2. Senats vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 27.99

I. VG Karlsruhe vom 02.02.1996 - Az.: VG 13 K 85/94 -
II. VGH Mannheim vom 22.12.1998 - Az.: VGH 4 S 866/96 -

LAG-HAMM – Urteil, 12 Sa 1350/02 vom 07.03.2006

LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 1946/05 vom 19.01.2006

BAG – Urteil, 6 AZR 440/04 vom 21.04.2005

BAG – Urteil, 6 AZR 652/03 vom 16.12.2004

LAG-SAARLAND – Urteil, 1 (2) Sa 84/02 vom 13.11.2002


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