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Steuerverhaftungsquote derivativ einbringungsgeborener Anteile

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 34/07 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:UmwStG 1995
Schlagworte:Steuerverhaftungsquote derivativ einbringungsgeborener Anteile - Kein Wahlrecht des Inhabers
Stichwort:Steuerverhaftungsquote derivativ einbringungsgeborener Anteile
Leitsatz:Gehen infolge einer Kapitalerhöhung stille Reserven von einbringungsgeborenen Alt-Anteilen auf die neuen Anteile über, sind die neuen Anteile zu gleicher Quote steuerverhaftet. Dem Inhaber der neuen Anteile steht kein Wahlrecht zu, die Steuerverhaftung in anderer Weise auf diese zu verteilen (Bestätigung der BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 21.14; vom 28. April 2003, BStBl I 2003, 292, Tz. 52).
Volltext: BFH - Urteil, I R 34/07




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